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#Lockerungen in Berlin ab 3. Juli: Mehr Freiheit im Freien

Lockerungen in Berlin ab 3. Juli: Mehr Freiheit im Freien

Berlin macht sich für neue Lockerungen bereit. Im 14-Tage-Rhythmus fallen Beschränkungen, schließlich sinken die Inzidenzen in der Stadt. Am 18. Juni sind weitreichende Lockerungen in Kraft getreten, ab 3. Juli geht es weiter. Der Berliner Senat informierte auf der Landespressekonferenz über die Schritte – die vor allem im Freien noch mehr Freiheiten zulassen. Der Überblick.

Lockerungen der Corona-Regeln in Berlin: Die Menschen strömen in die Restaurants und die Außenbereiche von Bars. Foto: Imago/Sabine Gudath
Lockerungen der Corona-Regeln in Berlin: Die Menschen strömen in die Restaurants und die Außenbereiche von Bars. Foto: Imago/Sabine Gudath

Das Virus scheint beherrschbar geworden zu sein. Auch wenn die Delta-Variante Sorgen bereitet, sinken die Inzidenzen, der Sommer scheint die Inzidenzen weiter zu drücken. Die Außengastronomie ist gefüllt, erst recht, seit die Testpflicht ausgesetzt worden ist. Die Menschen strömen in die Biergärten zum Public Viewing, andere freuen sich sogar darüber, dass die Partykultur langsam zurückkehrt: In den Gärten der Berliner Clubs darf seit 18. Juni getanzt werden.

Der Sommer wird vor allem ein Sommer der Open-Air-Veranstaltungen. Die Lockerungen der Corona-Regeln tragen der erhöhten Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen Rechnung. Lockerungen gelten vor allem für Begegnungen im Freien – die ab 3. Juli in viel größerem Umfang möglich sein werden. Die Änderungen der Corona-Regeln im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen entfallen. Eines der wichtigsten Instrumente zur Pandemiebekämpfung wird vorerst zu den Akten gelegt. Zumindest im Freien entfallen die komplizierten Regelungen. Zehn Personen aus fünf Haushalten, dazu Geimpfte und Genesene: Das gilt nur noch in Innenräumen.
  • Für private Veranstaltungen gibt es ab 3. Juli im Freien weitreichende Lockerungen: Bis zu 100 Personen dürfen sich dann treffen. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) betonte, es solle in den Parks „keine Vollversammlungen eines Stadtteils“ geben, aber kleinlich wolle man auch nicht sein bei der Kontrolle.
  • Für organisierte Veranstaltungen, vor allem also solche aus dem Kulturbereich, wird die Grenze ab 3. Juli ebenfalls angehoben: auf bis zu 2.000 gleichzeitig Anwesende. Für Veranstalter:innen von Open-Air-Konzerten eine sehr gute Nachricht. Nur beim Tanzen ändert sich nichts: Hier bleibt die Obergrenze bei 250 Personen im Freien.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird die Obergrenze auf 500 Menschen erhöht.
  • Testpflicht: Tagesaktuelle, negative Schnelltest-Ergebnisse wird man ab dem 3. Juni in Berlin weniger brauchen. Bei Veranstaltungen im Freien, ob Kultur oder Wettkämpfe im Sport, greift die Testpflicht ab 500 Anwesenden. Für Veranstaltungen in Innenräumen ändert sich hingegen wenig: Weil die Ansteckungsgefahr drinnen höher ist, gilt dort die Testpflicht weiterhin.
  • Anwesenheitsdokumentation: Die etwas komplizierte Unterscheidung zwischen Läden für den täglichen Bedarf und dem übrigen Einzelhandel entfällt. Geschäfte werden gleich behandelt, für sie entfällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation. Auch Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten und Galerien müssen ab 3. Juli keine Kontaktdaten mehr erfassen.
  • Maskenpflicht: In Innenräumen und im ÖPNV gilt weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. In bestimmten Fällen kehrt aber die lange ungenutzte (meist) blaue OP-Maske zurück: Sie ist ausreichend in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios sowie ähnlichen Einrichtungen, außerdem in Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen.
  • Im Bereich Bildung gibt es noch eine Lockerung: Hochschulen öffnen ab 3. Juli wieder für den Publikumsverkehr.

Lockerungen seit 18. Juni: Was gilt?

Schon die Lockerungen zum 18. Juni waren weitreichend. Bis die nächsten Anpassungen der Regeln am 3. Juli in Kraft treten, gelten weiterhin diese Regeln:

  • Maskenpflicht: Wirklich daran gehalten hat sich draußen kaum jemand, und die Regeln waren tatsächlich unübersichtlich. Der Berliner Senat hatte eine ganze Menge Straßen und Plätze festgelegt, auf denen die Maskenpflicht gilt. Dies entfällt nun, auf belebten Straßen, aber auch an Orten wie dem Zoo, Tierpark oder Botanischen Garten, reicht ab 18. Juni offiziell der Mindestabstand, im Freien ist die Maske nicht mehr nötig. Für den öffentlichen Nahverkehr gilt das nicht: Bitte Maske tragen in Bus und Bahn.
  • Tanzen: „Tanzlustbarkeiten“, so das umständliche Wort, sind im Freien erlaubt, bis zu 250 Menschen dürfen an ihnen teilnehmen – mit Maske, negativem Test, vollständiger Impfung oder Nachweis über Genesung.
  • Personenobergrenzen: Veranstaltungen dürfen nach den jüngsten Lockerungen mit mehr Gästen stattfinden. Bisher durften drinnen 100, draußen 500 Menschen teilnehmen. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind es ab Freitag 1.000 Menschen, in Innenräumen sind 250 Anwesende erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 20 Gästen brauchen diese einen Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.
  • Private Veranstaltungen sind mit mehr Menschen möglich: Abschlussfeiern, Hochzeitsfeste, Geburtstagspartys und religiöse Feste dürfen in geschlossenen Räumen mit 50, draußen mit 100 Menschen stattfinden.
  • Jahrmärkte und Volksfeste können wieder stattfinden.
  • Hallenbäder dürfen wieder öffnen, ebenfalls Saunen und Thermen (mit Testpflicht). Dampfbäder bleiben jedoch zu, Aufgüsse sind noch nicht erlaubt.
  • Sport im Freien ist erlaubt, selbst wenn der Mindeststandard nicht eingehalten werden kann.
  • Vergnügungsstätten, Freizeitparks und Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe dürfen wieder öffnen.
  • Kitas Der eingeschränkte Regelbetrieb endet ab dem 21. Juni, dann findet wieder Regelbetrieb statt.
  • Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr sind hingegen bis 30. Juni nicht erlaubt.

Lockerungen ab 18. Juni: Berliner Nächte wieder länger

Auch das Berliner Nachtleben steht vor weitreichenden Lockerungen. tipBerlin-Autorin Xenia Balzereit wunderte sich längst über das Tanzverbot – das ab 18. Juni aufgehoben wird. „Tanzlustbarkeiten“, so das umständliche Wort aus der Verwaltungssprache, sind dann wieder erlaubt: im Freien mit 250 Gästen. Hier gilt weiterhin die Testpflicht (oder ein Nachweis über Genesung oder vollständige Impfung). Die Berliner Clubs haben längst ihre Gärten geöffnet – die ersten Partys dürften geplant werden, mit der verordneten Biergartengemütlichkeit ist es dann vorbei. Und auch getrunken werden darf ab 18. Juni wieder länger: Zu den Lockerungen gehört, dass das Ausschankverbot von Alkohol zwischen 0 und 5 Uhr gestrichen wird.


Mehr zum Thema

Mittlerweile an fast jeder Ecke möglich: der Schnelltest. Wir haben alle wichtigen Infos. Dass es so weitreichende Lockerungen gibt, liegt auch am Erfolg der Impfkampagne. Was ihr wissen müsst zu Impfungen in Berlin. Wir freuen uns auf Sommernächte in der Außengastronomie: Etwa in diesen schönen Biergärten in Berlin. Oder schauen mal wieder einen Film in den Berliner Freiluftkinos – das Programm.

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