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#Microsoft will in der Schule bleiben

Microsoft will in der Schule bleiben

Microsoft macht deutschen Datenschutzbehörden weitreichende Zugeständnisse, damit seine Office-Produkte weiter in Schulen und Büros genutzt werden können. Der amerikanische Softwarehersteller werde sich amerikanischen Behörden mit allen rechtlichen Mitteln entgegenstellen, wenn diese die Daten von Microsoft-Kunden für ihre Ermittlungen abgreifen wollen, versprach er am Donnerstagabend in einem Blog-Eintrag. Außerdem werde er Kunden darüber informieren und im Fall einer unrechtmäßigen Verwendung auch entschädigen. Dies werde Microsoft ab sofort in den Vertragsklauseln mit seinen Geschäftskunden und Partnern aus dem öffentlichen Sektor zusichert.

Corinna Budras

Die Antwort der Datenschützer folgte prompt: Am Freitag lobten sie die Bereitschaft von Microsoft als Zeichen dafür, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung wirke. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, hält sie sogar für wegweisend für die ganze Branche: Jetzt müssten andere Unternehmen folgen.

Gemeinsam mit den Kollegen aus Bayern und Hessen hatte er die Anpassung im Vorfeld bewertet, nun muss die Datenschutzkonferenz, bestehend aus den Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern, den Vorgang bewerten. Auf der Internetplattform Twitter allerdings gab es Kritik: Microsoft schmücke sich mit Selbstverständlichkeiten und werde dafür von Datenschützern auch noch gelobt.

Problem ist im Kern eine politische Auseinandersetzung

Damit geht der amerikanische Konzern ungewöhnlich Wege in einer ungewöhnlichen Auseinandersetzung, die nicht nur Geschäftswelt und Behörden beschäftigt, sondern in Zeiten der Corona-Pandemie selbst die Schulen betrifft. Grund dafür ist der stetig steigende Bedarf an digitalen Angeboten: Videokonferenzen ersetzen persönliche Besprechungen, auch der Unterricht muss immer häufiger über digitale Plattformen abgewickelt werden.

Das verursacht Datenströme, die rechtskonform abgewickelt werden müssen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 in Deutschland gilt, hatte die Hürden dafür schon erheblich erhöht, doch der Europäische Gerichtshof hat die Vorgaben im Juli mit einem Grundsatzurteil noch einmal deutlich verschärft.

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Die Luxemburger Richter haben den Datentransfer zwischen Europa und den Vereinigten Staaten mit dem Argument stark eingeschränkt, amerikanische Sicherheitsbehörden wie die NSA oder der FBI scherten sich nicht um den Datenschutz europäischer Bürger. Diese hätten aber einen Anspruch darauf, dass der hohe Schutz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht unterlaufen werde.

Das Problem ist im Kern eine politische Auseinandersetzung, derzeit finden Verhandlungen mit dem amerikanischen Handelsministerium darüber statt, wie ein Datentransfer zwischen Amerika und Europa rechtssicher gestaltet werden kann. Doch diese Gespräche ziehen sich in die Länge, Beobachter halten die Unterschiede in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit von Datenschutz für unüberbrückbar. Unternehmen bleibt deshalb derzeit nur die Möglichkeit, mit vertraglichen Zusicherungen ihren Kunden den Schutz zu versprechen, den ihnen der amerikanische Staat derzeit verwehrt.

Reaktion der Datenschützer nicht vollständig euphorisch

Die Reaktion der Datenschützer fällt deshalb nicht vollständig euphorisch aus: Microsofts Zusicherungen stärkten zwar die Rechte der Nutzer, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung der drei Landesbeauftragten für Datenschutz. Aber die „Transferproblematik“ in die Vereinigten Staaten sei damit noch nicht generell gelöst. Das liegt allerdings schon in der Natur der Sache: Denn durch eine Ergänzung der Standardvertragsklauseln können Unternehmen nicht sicherstellen, dass der amerikanische Geheimdienst ganz die Finger von den Daten lässt, selbst wenn sie, wie im Fall von Microsoft, die Daten immer häufiger auf Servern in Europa verarbeiten.

Ginge es nach dem Europäischen Gerichtshof, müsste schon der als unverhältnismäßig gegeißelte Zugriff unterbleiben, doch darauf haben Unternehmen keinen Einfluss. Sie können allenfalls tun, was Microsoft verspricht und in der Vergangenheit auch schon unter Beweis gestellt hat: Im Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten ist der Konzern schon bis zum Obersten Gerichtshof, dem amerikanischen Supreme Court, gezogen.

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