#Microsoft will in der Schule bleiben
Inhaltsverzeichnis
„Microsoft will in der Schule bleiben“
Microsoft macht deutschen Datenschutzbehörden weitreichende Zugeständnisse, damit seine Office-Produkte weiter in Schulen und Büros genutzt werden können. Der amerikanische Softwarehersteller werde sich amerikanischen Behörden mit allen rechtlichen Mitteln entgegenstellen, wenn diese die Daten von Microsoft-Kunden für ihre Ermittlungen abgreifen wollen, versprach er am Donnerstagabend in einem Blog-Eintrag. Außerdem werde er Kunden darüber informieren und im Fall einer unrechtmäßigen Verwendung auch entschädigen. Dies werde Microsoft ab sofort in den Vertragsklauseln mit seinen Geschäftskunden und Partnern aus dem öffentlichen Sektor zusichert.
Die Antwort der Datenschützer folgte prompt: Am Freitag lobten sie die Bereitschaft von Microsoft als Zeichen dafür, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung wirke. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, hält sie sogar für wegweisend für die ganze Branche: Jetzt müssten andere Unternehmen folgen.
Gemeinsam mit den Kollegen aus Bayern und Hessen hatte er die Anpassung im Vorfeld bewertet, nun muss die Datenschutzkonferenz, bestehend aus den Datenschutzbeauftragten aus Bund und Ländern, den Vorgang bewerten. Auf der Internetplattform Twitter allerdings gab es Kritik: Microsoft schmücke sich mit Selbstverständlichkeiten und werde dafür von Datenschützern auch noch gelobt.
Problem ist im Kern eine politische Auseinandersetzung
Damit geht der amerikanische Konzern ungewöhnlich Wege in einer ungewöhnlichen Auseinandersetzung, die nicht nur Geschäftswelt und Behörden beschäftigt, sondern in Zeiten der Corona-Pandemie selbst die Schulen betrifft. Grund dafür ist der stetig steigende Bedarf an digitalen Angeboten: Videokonferenzen ersetzen persönliche Besprechungen, auch der Unterricht muss immer häufiger über digitale Plattformen abgewickelt werden.
Das verursacht Datenströme, die rechtskonform abgewickelt werden müssen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 in Deutschland gilt, hatte die Hürden dafür schon erheblich erhöht, doch der Europäische Gerichtshof hat die Vorgaben im Juli mit einem Grundsatzurteil noch einmal deutlich verschärft.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.