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#Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ziehen bereits jetzt die Notbremse

Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ziehen bereits jetzt die Notbremse

Mecklenburg-Vorpommern zieht von Montag an die Corona-Notbremse. Landesweit dürfen private Treffen dann nur noch mit höchstens einer Person über 14 Jahre außerhalb des eigenen Hausstandes stattfinden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend in Schwerin ankündigte.

Zu den Ausnahmen im Einzelhandel zählen neben Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien auch Baumärkte, Buch- und Blumengeschäfte. Friseure können ebenfalls geöffnet bleiben. Fahrschulen müssen hingegen weitgehend schließen. Eine landesweite nächtliche Ausgangssperre soll es nicht geben, das sei rechtlich nicht möglich, sagte die Regierungschefin.

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wechseln ab Montag wieder in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es demnach nur für Abschlussklassen und Vorschulklassen.

Infektionszahlen so hoch wie noch nie

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD). Schulen und Kitas hätten für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. „Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet“, kündigte Martin an.

Für die Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll es eine Notbetreuung geben. Martin kündigte zudem ein Impfangebot für alle Lehrkräfte, auch jene an weiterführenden und beruflichen Schulen an. Dafür solle der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, erklärte die Ministerin.

Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in Mecklenburg-Vorpommern landesweit bei über 150 gelegen. Wie die Landesregierung am Mittwochabend mitteilte, gehen daher ab Montag landesweit auch sämtliche Kindertagesstätten in eine Notfallbetreuung.

„Wir warten nicht auf den Bund“

Auch Baden-Württemberg wird die angekündigte „Notbremse“ der Bundesregierung schon von kommendem Montag an umsetzen. Dies teilte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart mit. Da man die Corona-Verordnung des Landes ohnehin am Wochenende verlängern müsse, würden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren“, sagte Lucha.

Für Baden-Württemberg werde sich nicht viel ändern, da man konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen umgesetzt habe, betonte der Minister. Allerdings wich das Land bislang von den einst von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktregeln in einem wesentlichen Punkt ab: In Baden-Württemberg dürfen sich derzeit noch zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen – auch in Regionen mit hohen Inzidenzen. Nach der „Notbremsen“-Vereinbarung darf sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

SPD hält Ausgangssperre für zu pauschal

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hat unterdessen eine Zustimmung seiner Bundestagsfraktion zum Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse in der aktuellen Form ausgeschlossen. „Wenn es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form gibt, wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen“, sagte Fechner der „Rheinischen Post“. „Die Ausgangssperren sind zu pauschal gefasst, da muss es weitere Ausnahmen geben. Es muss beispielsweise möglich bleiben, mit der Partnerin oder dem Partner abends noch spazieren zu gehen oder draußen Sport zu machen“, sagte Fechner.

Der Bundestag berät an diesem Freitag in erster Lesung über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Kampf gegen die dritte Corona-Welle. In der Anpassung enthalten sind bislang auch die Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr für Landkreise oder Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100.

Mit der Neuregelung soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Mit Verfassungsklagen gegen das Gesetz, das in der kommenden Woche Bundestag und Bundesrat passieren soll, ist zu rechnen.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der Funke Mediengruppe auf die Frage, ob ihr frühere Gerichtsentscheide gegen die Beschränkungen nicht zu denken geben würden: „Es geht nicht um eine bundes- oder landesweite Ausgangssperre, wie sie etwa vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim beanstandet wurde. Die Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes greifen nur in den Landkreisen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet. Es wird also regional unterschieden.“

Lambrecht warb für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: „In vielen Ländern mit hohen Inzidenzwerten – Portugal, Irland oder Frankreich – haben Ausgangsbeschränkungen ganz offensichtlich gewirkt.“

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