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#Mutmaßlich islamistischer Angriff auf Touristen in Dresden

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Mutmaßlich islamistischer Angriff auf Touristen in Dresden

Nach dem gewaltsamen Angriff auf zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen am 4. Oktober im Dresdner Stadtzentrum hat das Amtsgericht Dresden am Mittwoch Haftbefehl gegen einen 20 Jahre alten Mann aus Syrien erlassen. Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, die beiden aus Köln und Krefeld stammenden Männer am Abend des Tattages unvermittelt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Die Motive seien nach wie vor unklar, die Ermittler schließen eine islamistisch motivierte Tat jedoch nicht aus. In einer ersten Vernehmung habe der Tatverdächtige keine Angaben gemacht.

Stefan Locke

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Eines der beiden Opfer, ein 55 Jahre alter Mann, war kurz nach der Attacke im Krankenhaus gestorben, sein 53 Jahre alter Begleiter überlebte schwer verletzt, konnte aber inzwischen in seine Heimat zurückkehren. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter am Dienstagabend im Stadtzentrum Dresdens fest. Vorausgegangen war eine gut zwei Wochen dauernde Fahndung nach dem Mann, der bereits polizeilich registriert war und aufgrund von Spuren am Tatort identifiziert werden konnte, wo die Polizei ein blutverschmiertes Küchenmesser sichergestellt hatte.

„Erheblich vorbestraft“

Den Angaben zufolge handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen „erheblich vorbestraften“ Mann, der erst vier Tage zuvor aus der Jugendstrafvollzugsanstalt in Regis-Breitingen entlassen worden war. Zu diesem Zeitpunkt habe er eine Jugendstrafe vollständig verbüßt, sich jedoch unter Führungsaufsicht befunden, heißt es in der Mitteilung. Im Dezember 2019 hatte das Amtsgericht Leipzig den Mann wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt.

Darin eingeflossen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahr 2018, das den Mann wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland und des Verschaffens von Plänen zur Begehung einer schweren Straftat sowie ebenfalls wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Strafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Der Tatverdächtige hält sich der Behörde zufolge seit 2015 in Deutschland auf und ist derzeit nach dem Aufenthaltsgesetz geduldet.

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