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#Finanzämter sollen Gnade walten lassen

„Finanzämter sollen Gnade walten lassen“

Finanzämter sollen Privathaushalte und Firmen in der Energiekrise nicht überfordern. In einem mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt es, auf Antrag könnten fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden.

„Die Finanzbehörden werden diese besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigen.“ Die Sonderbehandlung bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer gilt zunächst bis zum 31. März 2023.

In dem Schreiben wird auf massive wirtschaftliche Folgen des Krieges in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland verwiesen. Wegen der hohen Energiepreise können Steuerzahler demnach zeitweise nicht mehr in der Lage sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Zuletzt wurde bereits der Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme zeitlich befristet von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Außerdem wurden Entlastungspakete geschnürt, die zum großen Teil aber noch umgesetzt werden müssen.

Die Finanzämter sollen dem Schreiben zufolge ihre gesetzlich möglichen Spielräume nutzen. Vollstreckungsmaßnahmen können zum Beispiel ausgesetzt werden. Betroffene werden gebeten, Kontakt mit den Behörden aufzunehmen.

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