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#AfD jetzt bundesweit bei 22 Prozent

Die AfD liegt in einer Wahlumfrage bundesweit bei 22 Prozent der Stimmen und damit nur noch vier Prozentpunkte hinter der Union. Damit legte die AfD in der wöchentlichen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die „Bild am Sonntag“ um zwei Punkte zu. In den Umfragen der anderen großen Institute hatte sie in der vergangenen Woche ebenfalls noch bei 20 Prozent gelegen.

Bei Insa kommen CDU/CSU auf 26 Prozent (minus 1 Prozentpunkt). Bei den anderen großen Parteien haben sich keine Änderungen ergeben: Die SPD kommt auf 18 Prozent, die Grünen liegen bei 14 Prozent, die FDP bei 7 Prozent und die Linke bei 5 Prozent.

Für die Erhebung hat das Meinungsforschungsinstitut Insa 1266 Menschen im Zeitraum vom 17. bis zum 21. Juli 2023 befragt. Die maximale Fehlertoleranz wird mit plus/minus 2,9 Prozentpunkten angegeben.

Baerbock wirbt für mühsame Kompromisse

Angesichts der AfD-Werte mahnte Außenministerin Annalena Baerbock mehr Einigkeit in der Ampelkoalition an. „In Zeiten der Verunsicherung wie jetzt durch den russischen Angriffskrieg haben es populistische Parteien immer einfacher. Durch monatelange öffentlich geführte Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition dürfen wir es ihnen nicht noch leichter machen“, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und dessen Folgen zehrten, dennoch hätten manche Diskussionen in der Regierung „sicherlich ein bisschen ruhiger geführt werden können“. Trotzdem werbe sie dafür, dass man es sich nicht zu einfach macht. Populismus biete vermeintlich einfache Antworten an. „Unsere Welt ist aber komplex, dagegen kann ich kein Schwarz-Weiß-Denken setzen“, sagte Baerbock. Kompromisse seien mühsam – „sie sind aber der Kern von Demokratie, wo zum Glück nicht einer auf den Tisch haut und alles bestimmt“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung, die den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt, hatte das Kölner Verwaltungsgericht im März 2022 bestätigt. Die AfD legte Berufung ein. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.

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