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#In welcher Höhe und für wie viele Tage gilt es?




Sind die Kinder krank, können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Eine Sonderregelung während der Corona-Pandemie läuft am 7. April aus. Was das bedeutet.

Wenn Kinder krank sind und nicht in die Schule oder Kita können, bedeutet das für die Eltern viel Arbeit. Dann heißt es Fiebermessen, Suppe kochen, Kind betreuen und eventuell einen Arzt mit dem Nachwuchs aufsuchen. Der Arbeitstag ist meistens damit gelaufen. Bekommt man trotzdem dafür sein Gehalt? Gesetzlich versicherte Eltern hatten in der Pandemie besondere Rechte, wenn sie sich um ihre Kinder kümmerten. Eine Sonderregel lief am 7. April aus. Alle Informationen zum Kinderkrankengeld 2023 im Überblick.

Kinderkrankengeld 2023: Was, wenn das Kind krank ist?

Wenn das Kind krank ist und von einem Elternteil gepflegt, betreut oder zur medizinischen Untersuchung begleitet wird, dürfen angestellte Eltern die Arbeit verlassen, wie es die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt. Für gesetzlich Versicherte ist das in Paragraph 45 im Sozialgesetzbuch und für privat Versicherte in Paragraph 616 im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2023?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit.

Für wie viele Tage gibt es das Kinderkrankengeld?

Bislang gab es in der Regel nur zehn Tage Kinderkrankengeld. In der Pandemie wurde die Zahl der Kinderkrankentage allerdings deutlich erhöht: Im gesamten Jahr 2023 gibt es pro Elternteil 30 Tage pro gesetzlich krankenversichertem Kind. Alleinerziehende haben das Recht auf 60 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld 2023: Was, wenn die Kita wegen Krankheit schließt?

Während der Pandemie kam es aufgrund von Infektionswellen in den Schulen, Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen entweder zu Personalmangel oder zu Ansteckungen zwischen den Kindern. Die Folge: Viele Einrichtungen mussten schließen. Auch wenn die Kinder gesund waren, mussten die Eltern für ihrer Betreuung daheim bleiben.

Bis zum 7. April galt die Regel, dass Elternteilen auch unter bestimmten Umständen Kinderkrankentage zustanden, obwohl das Kind gesund war. Etwa, wenn die Schule oder die Betreuungsstelle (Kita, Hort, etc.) pandemiebedingt behördlich geschlossen oder die Präsenzpflicht im Unterricht pandemiebedingt aussetzt (Home-Schooling oder Distanzunterricht) war. Diese Regel lief am 7. April aus.

Was ist die Altersgrenze beim Kinderkrankengeld?

Für das Kinderkrankengeld gibt für Kinder bis zwölf Jahren. Bei Kindern, die das zwölfte Lebensjahr abgeschlossen haben, gibt es keinen Anspruch mehr auf das Geld. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Für eine Freistellung ist zudem in der Regel eine Bescheinigung durch einen Arzt erforderlich, der bestätigt, dass eine Betreuung durch ein Elternteil notwendig ist, schreibt die BZgA.

Weitere Voraussetzungen sind laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Kinderkrankengeld 2023: Wie lange gilt die Pandemie-Regelung?

In der Pandemie-Regelung konnten Eltern Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, auch wenn ihr Kind gesund war (siehe oben). Die entsprechende Sonderregelung zum Kinderkrankengeld trat Anfang 2021 in Kraft und galt bis einschließlich 7. April 2023.

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