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#Oberstes Gericht in Norwegen erklärt zwei Windparks für unzulässig

Oberstes Gericht in Norwegen erklärt zwei Windparks für unzulässig

In Norwegen hat das Oberste Gericht die Betriebslizenz für zwei Windparks wegen Missachtung der Rechte der Ureinwohner für ungültig erklärt. Die Windparks in Storheia und Roan in Zentralnorwegen beeinträchtigen die kulturellen Rechte des Volkes der Samen und verstoßen gegen internationale Konventionen, urteilte das Gericht am Montag. Der Bau der Windanlagen sowie die damit verbundenen Enteignungen seien ungültig. Die Samen hatten argumentiert, der Anblick und das Geräusch der Windturbinen verängstige ihre Rentier-Herden und bedrohe jahrhundertealte Traditionen.

Das Gericht ließ offen, was nun mit den Windparks geschehen soll. Ein Rechtsanwalt der Samen erklärte, das Urteil bedeute, dass die 151 Windturbinen zurückgebaut werden müssten. „Unser Standpunkt ist, dass diese beiden Windparks illegal sind und aufgelöst werden müssen“, sagte Rechtsanwalt Knut Helge Hurum gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Die Windparks in Storheia und Roan sind Teil von Europas größtem landgebundenen Windenergie-Projekt, das ein Volumen von 1,12 Milliarden Euro hat.

Der Entwickler der Windanlagen, Fosen Vind, zeigte sich überrascht über das Urteil. Das Unternehmen erklärte, zunächst solle die Stellungnahme des Energieministeriums abgewartet werden, bevor man sich zum Urteil äußere. Fosen Vind gehört die Mehrheit am Windpark Storheia. Das Unternehmen ist im anteiligen Besitz von Statkraft, TroenderEnergi und Nordic Wind Power DA. Neben einem Konsortium für Energieinfrastruktur ist auch die Schweizer Energiefirma BKW am Windpark beteiligt. Der Windpark in Roan wird von Roan Vind betrieben. Dieses Unternehmen gehört den Stadtwerken München, TroenderEnergie und Nordic Wind Power.

Das Urteil könne auch Folgen für andere Projekte haben, sagte Anwalt Hurum. „Das wird sich auf spätere Entwicklungen innerhalb des samischen Rentiergebiets auswirken. Es ist sicherlich relevant für andere Windparks, aber auch für Minen und andere große Entwicklungsprojekte, zum Beispiel Straßenbau.“

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