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#Maskenpflicht im Freien fällt in „Weißen Zonen“

Maskenpflicht im Freien fällt in „Weißen Zonen“

In Italien fällt am Montag die Pflicht zum Maskentragen im Freien in den sogenannten „weißen Zonen“ des Landes mit dem geringsten Infektionsrisiko. Da auch das Aostatal als bisher letzte „gelbe Zone“ mit moderatem Risiko am 28. Juni als „weiße Zone“ ausgewiesen werden dürfte, gilt der Wegfall der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann für das ganze Land. Diese Entscheidung teilte Gesundheitsminister Roberto Speranza am späten Montagabend mit, nachdem der wissenschaftlich-technische Beirat der Regierung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte. Zuletzt hatte die Regierung in Rom Mitte Juli als Zeitpunkt für den Verzicht auf die Maskenpflicht anvisiert. Der stetige Rückgang der Neuinfektionen und der Impffortschritt haben nun einen früheren Verzicht auf die Maskenpflicht ermöglicht.

Matthias Rüb

Politischer Korrespondent für Italien, den Vatikan, Albanien und Malta mit Sitz in Rom.

In geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In Restaurants gilt weiterhin die Regel, dass die Maske nur am Tisch abgenommen werden darf. Bei Menschenansammlungen im Freien muss auch künftig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann.

Unterdessen bereiten sich medizinische Einrichtung auf die Suspendierung von Impfverweigerern bei Ärzteschaft und Pflegepersonal vor. Nach Angaben der zuständigen Regierungsbehörde in Rom haben sich bisher gut 45.000 Krankenhausbedienstete nicht impfen lassen, obwohl sie zur Priorisierungsgruppe gehören. Zu den Impfverweigerern gehören den Angaben zufolge aber nur 200 bis 300 Ärzte, das entspreche einem Anteil von 0,2 Prozent aller Krankenhausärzte.

Die Zahl der Impfverweigerer in den Krankenhäusern schwankt stark von Region zu Region. Während in Ligurien nur etwa 0,3 Prozent der in Kliniken beschäftigten Personen noch nicht geimpft sind, beträgt ihr Anteil in Trient und in Friaul-Julisch-Venetien elf beziehungsweise zwölf Prozent. Gemäß einem Notstandsdekret der Regierung in Rom besteht zwar keine Impfpflicht, nicht-geimpftes Personal im Gesundheitswesen darf aber nicht mit Kranken in Kontakt kommen. Impfverweigerer werden entweder vom Dienst suspendiert oder erhalten Aufgaben, bei deren Erledigung sie nicht direkt mit Patienten zu tun haben.

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