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#Papst lässt Frist für Amtsverzicht von Erzbischof Heße verstreichen

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Papst lässt Frist für Amtsverzicht von Erzbischof Heße verstreichen

Die von Papst Franziskus in das Erzbistum Köln entsandten Apostolischen Visitatoren haben ihre Nachforschungen vor Ort abgeschlossen. Wie die Sprecherin des Rotterdamer Bischofs Hans van den Hende am Dienstag mitteilte, sind die beiden Geistlichen abgereist. Van den Hende, der auch Vorsitzender der Niederländischen Bischofskonferenz ist, und der Erzbischof von Stockholm, Anders Kardinal Arborelius, hatten seit dem vergangenen Dienstag im Auftrag des Papstes mit mehreren Dutzend Personen gesprochen, um sich einen Eindruck von der seelsorglichen Lage im Erzbistum Köln und vom Umgangs mit Fällen sexueller Gewalt zu verschaffen.

Daniel Deckers

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

Den Anlass der Visitation bildeten Pflichtverletzungen derzeitiger und vormaliger Amtsträger des Erzbistums bei der Ahnung sexuellen Missbrauchs sowie mögliche Fehler der gegenwärtigen Bistumsleitung um Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, vor allem im Umgang mit Betroffenen.

Den Auftakt der Unterredungen machten am vergangenen Dienstag Gespräche mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs. Diese Unterredungen unterlagen im Unterschied zu allen nachfolgenden nicht der Verschwiegenheitspflicht. Mit wem die Visitatoren in den Tagen danach sprachen, lag ausschließlich in ihrem Ermessen. Nach Angaben der Sprecherin handelte es sich um „Laien, Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Gremien sowie Priester und Bischöfe“ – in dieser Reihenfolge.

Der Papst allein entscheidet

Unter den Personen, die zu einer Unterredung eingeladen wurden, waren nach Informationen der F.A.Z. mehrere Stadt- und Kreisdechanten, die Woelki schon vor einigen Wochen aufgefordert hatten, „Konsequenzen zu ziehen“. Gehört wurden auch Mitglieder der diözesanen Räte, der Bistumsleitung und des Domkapitels, der Hamburger Erzbischof Stefan Heße in seiner Eigenschaft als vormaliger Kölner Personalchef und Generalvikar, aber auch vormalige Ansprechpartner für Betroffene sexueller Gewalt sowie Personen, die über Einsichten in die personellen Verflechtungen im Erzbistum Köln verfügen. Überdies erhielten die Visitatoren per E-Mail und per Brief eine Fülle von Stellungnahmen. Jede einzelne, so wird versichert, wurde zur Kenntnis genommen.

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Die Visitatoren sind nun gehalten, ihre Befunde sowie eine Einschätzung der Lage im Erzbistum in einem schriftlichen Bericht zu Händen des Papstes festzuhalten. Dieser kann sich allfällige Empfehlungen seiner Gesandten zu eigen machen, muss es aber nicht. Dass der Bericht jemals veröffentlicht wird, ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig muss der Papst für seine Entscheidungen vor irgendjemandem Rechenschaft ablegen.

Völlig frei fühlt sich der Papst offenkundig auch insofern, als er entscheidet, wann er über wen entscheiden wird. Gegen Kardinal Woelki liegt seit Mitte Dezember eine Anzeige wegen Verstoßes gegen eine kirchenrechtliche Norm vor. Der in diesem Fall zuständige Bischof von Münster, Felix Genn, hätte nach der einschlägigen kirchlichen Verfahrensordnung, die von Papst Franziskus selbst in Kraft gesetzt worden war, spätestens Mitte Januar Nachricht erhalten müssen. Bis heute ist in Münster ein Antwortschreiben aus Rom nicht eingegangen.

Die Fälle des Hamburger Erzbischofs Heße und des Kölner Weihbischofs Dominikus Schwaderlapp sind anders gelagert. Beide hatten Mitte März selbst einen Rechtsakt gesetzt, indem sie Papst Franziskus angesichts der ihnen in einem Gutachten nachgewiesenen Pflichtverletzungen ihren Amtsverzicht anboten. Canon 189 Paragraph 3 des kirchlichen Rechtsbuchs von 1983 sieht für Fälle wie diese vor, dass der Papst diesen Verzicht „innerhalb von drei Monaten“ annehmen muss. Andernfalls verliert er jede Rechtskraft.

Diese Frist ist am vergangenen Wochenende verstrichen. Heße und Schwaderlapp sind damit de jure wieder so frei wie vor der Veröffentlichung des Kölner Missbrauchsgutachtens. Das Angebot des Amtsverzichts des Münchner Erzbischofs Reinhard Kardinal Marx, das dieser Papst Franziskus vor Pfingsten unterbreitet hatte, wurde indes nach nur drei Wochen abgelehnt.

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