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#Wer spricht für die Ärzte?

Wer spricht für die Ärzte?

Mit bemerkenswert deutlichen Worten hat die Bundesärztekammer (BÄK) ausgerechnet ihren früheren Präsidenten in die Schranken gewiesen. Das Präsidium der Kammer, so heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung, distanziere sich „ausdrücklich“ von der Kritik Frank Ulrich Montgomerys an den Urteilen der Gerichte in der Corona-Pandemie. Und dies, fügte die Kammer hinzu, „sowohl im Inhalt wie auch im Stil“.

An Weihnachten hatte der Hamburger Radiologe Montgomery die deutsche Justiz dafür kritisiert, dass sie seiner Ansicht nach zu oft politische Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen zurücknehme. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2 G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der Zeitung „Die Welt“. Er habe „große Probleme“ damit, dass Gerichte Entscheidungen verwerfen, die zuvor von wissenschaftlichen und politischen Gremien mühsam getroffen worden seien.

Montgomery stand bis vor zwei Jahren der BÄK vor und ist seitdem Ratsvorsitzender des Weltärztebunds. In dem weltweiten Dachverband ist die deutsche Ärzteschaft über die BÄK Mitglied. Die Kammer wandte sich mit ihrer Kritik an Montgomery also nicht nur an ihren früheren Präsidenten. Sondern gewissermaßen auch an einen ihr bestens bekannten Mitstreiter, wenn es um die weltweite Interessenvertretung der Ärzteschaft geht.

In der Sache hielt das Präsidium der BÄK, dem auch der gegenwärtige Ärztepräsident Klaus Reinhardt angehört, Montgomery viel Grundsätzliches entgegen. „Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte sind konstitutive Kernelemente unseres Rechtsstaats“, heißt es in der Erklärung. „Sie sind für die Ärzteschaft in Deutschland von zentraler und grundlegender Bedeutung und dürfen in keiner Weise infrage gestellt werden.“

Wenn Richter die Entscheidungen der Politik kontrollierten, sei dies keine Anmaßung, sondern schlicht eine Grundlage der Gewaltenteilung. Die Kammer „verwahrt sich deshalb ausdrücklich gegen eine Herabwürdigung der Arbeit von unabhängigen Richterinnen und Richtern in Deutschland“.

So weit zur Sache. Doch die Ärztekammer ging noch einen Schritt weiter und nutzte ihre Widerrede für eine aus ihrer Sicht offenbar nötige Klarstellung, wie es um das Verhältnis von BÄK und Weltärztebund und ihrer jeweiligen Vorsitzenden bestellt ist. Aufgabe des Weltärztebunds sei es, „internationale medizinethische Fragen zu erörtern“, stellt die BÄK klar. Montgomery sei „keineswegs von der deutschen Ärzteschaft mandatiert, den gesundheitspolitischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland zu kommentieren und so den Eindruck zu erwecken, für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu sprechen“.

„Stehe uneingeschränkt zur Gewaltenteilung“

Dieser Satz zielt auf einen aus Sicht der Kammer wohl wunden Punkt, schließlich ist Montgomery nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidium der BÄK nach wie vor stark in gesundheitspolitische Debatten in Deutschland eingebunden. Auch und gerade während der Corona-Krise äußert er sich aus ärztlicher Sicht regelmäßig zu Fragen, deren vorrangige fachliche Kommentierung die Ärztekammer für sich beanspruchen dürfte.

Der Angegriffene äußerte sich am Donnerstag zur Kritik der BÄK. „Ich stehe uneingeschränkt zur Gewaltenteilung und zur Prüfung von Verhältnismäßigkeit“, schreibt Montgomery in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Das Wort „Richterlein“ will er nicht zurücknehmen. „Dass die Wortwahl nicht nur prägnant, sondern sogar provozierend ist, ist mir völlig bewusst“, führt Montgomery aus. „Persönliche Beleidigungen irgendwelcher handelnder Personen sind damit nicht intendiert, aber Sie brauchen heute zur Erhöhung der Sichtbarkeit (leider) oftmals eine Zuspitzung.“

Die Verniedlichungsform würden „gestandene Richterinnen und Richter“ mit einer gewissen Souveränität sehen. Zur Kritik von Juristen schreibt Montgomery: „Das muss ich ertragen.“ Im Übrigen, merkt der Attackierte an, habe er sich „zu keinem Zeitpunkt“ angemaßt, für die deutsche Ärzteschaft oder die sie vertretende Kammer zu sprechen.

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