#Prozesse: Betrug beim Gebrauchtwagen-Kauf – BGH vor Urteil
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„Prozesse: Betrug beim Gebrauchtwagen-Kauf – BGH vor Urteil“
Laut Gesetz gehört die Sache dem Käufer, wenn er sie „gutgläubig“ erworben hat. Doch so einfach ist es manchmal nicht.
Laut Gesetz gehört die Sache dem Käufer, wenn er sie „gutgläubig“ erworben hat. Das wäre zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn jemand so leichtsinnig ist, sich beim Kauf nicht den Fahrzeugbrief zeigen zu lassen. Hier wird genau darum gestritten, ob das passiert ist – Aussage steht gegen Aussage.
Wie sich in der Karlsruher Verhandlung abzeichnete, wird wohl die Leasinggesellschaft von Mercedes-Benz den Kürzeren ziehen, der das Auto eigentlich gehörte. Der Mann, der für den Händler den Wagen beim Autohaus abgeholt hatte, versichert glaubwürdig, ihm sei eine echt aussehende Zulassungsbescheinigung vorgelegt worden. Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats ist die Gesetzeslage in diesem Punkt käuferfreundlich zu verstehen und die Leasingfirma müsste beweisen, dass dem nicht so war – auch wenn das für jemanden, der beim Kauf nicht dabei war, zugegebenermaßen schwierig ist. Das Urteil soll am 23. September verkündet werden.
(dpa)
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