Nachrichten

#Rechtsstreit mit Kindern nach Kartoffel-Wurf von Nachbarin

Rechtsstreit mit Kindern nach Kartoffel-Wurf von Nachbarin

Es ist eine Frage, die sich kein Prüfer für das Examen ausdenken, sondern die nur das wahre Leben stellen kann: Ist das Werfen (und das Treffen mit) einer Kartoffel aus dem zweiten Stock eine Körperverletzung? Das Amtsgericht Frankfurt  hat dies in einem Fall, der an die Geschichten von Wilhelm Busch erinnert, nun mit „Nein“ beantwortet. Der Antrag, nach dem Gewaltschutzgesetz einer Frau in einer Wohnanlage zu untersagen, einem Achtjährigen nahe zu kommen, wurde abgelehnt.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Es war seiner Erinnerung nach am Abend des 17. September, als der Junge im Hof mit einem gleichaltrigen Freund spielte. Die Frau im Nachbarhaus habe sich wohl gestört gefühlt, zur Kartoffel gegriffen und ihn damit am Rücken getroffen. Wenige Tage später, bei einem Aufeinandertreffen im Treppenhaus, habe sie ihn dann am Arm gezerrt. Auch sein Freund hat deswegen bei Gericht ein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot beantragt.

Möglicher Kartoffelwurf ist keine Körperverletzung

Die Beweisaufnahme verlief, um es kurz zu sagen, kontrovers und ohne klares Ergebnis, obwohl sogar ein Video eingereicht wurde. Die beklagte Nachbarin schilderte die Vorfälle nämlich ganz anders: der erste habe sich während der Mittagsruhe zugetragen. Sie habe auf dem Balkon gesessen und den „schreienden Kindern“ lediglich zugerufen, sie sollten leise spielen und Ruhe einhalten. Sie habe nichts geworfen, schon gar keine Kartoffeln. Beim zweiten Aufeinandertreffen habe sie Wäsche aufhängen wollen, die Buben aber hätten ihr die Klammern weggenommen und sich damit beworfen. Sie habe niemanden angegriffen, im Gegenteil, später seien die Eltern gekommen und hätten sie „umzingelt“.

Ob die Kartoffeln nun flogen oder nicht und ob die Jungen danach nicht mehr richtig schlafen konnten: Am Ende verließ sich der Richter eher darauf, was das Gesetz und die einschlägige Rechtsprechung in solchen schwierigen Fällen sagt. Eine Körperverletzung setze einen vorsätzlichen und unbefugten Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit des Opfers voraus, durch den ein von den normalen körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich abweichender Zustand hervorgerufen werde, heißt es in dem Beschluss.

Was für den Fall heißt: Diese Schwelle wurde weder durch den möglichen Kartoffelwurf oder das Zerren am Arm überschritten, ein Kontaktverbot wird nicht erlassen. Rechtsmittel sind möglich. Ach was, sie sind wahrscheinlich.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!