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#Regierung verhängt Ausgangssperre von 18 Uhr an

Regierung verhängt Ausgangssperre von 18 Uhr an

Die französische Regierung verschärft trotz stabiler Fallzahlen die nächtliche Ausgangssperre. Premierminister Jean Castex hat am Donnerstagabend angekündigt, dass die Franzosen von Samstag an um 18 Uhr zu Hause sein müssen und ihre Wohnung bis zum nächsten Morgen um sechs Uhr nicht mehr verlassen dürfen. Die neue Regelung soll mindestens zwei Wochen gelten. Bislang trat die nächtliche Ausgangssperre um 20 Uhr in Kraft.

Michaela Wiegel

Castex sagte, es handele sich um eine präventive Maßnahme. Die Situation sei unter Kontrolle, aber „fragil“. Frankreich verzeichnet im Durchschnitt 16.000 Covid-19-Fälle täglich. Der Vorsitzende der Regierungspartei La République en marche, Stanislas Guérini, sprach vom „Apéritif-Effekt“, den es zu bekämpfen gelte. Die Franzosen hätten sich angewöhnt, sich vor der nächtlichen Ausgangssperre um 20 Uhr zu einem Umtrunk zu treffen. Das solle mit der Ausgangssperre um 18 Uhr verhindert werden.

Frankreich hat sich anders als Deutschland dagegen entschieden, die Kindergärten und Schulen zu schließen. Die langfristigen gesellschaftlichen Folgen des Präsenzunterrichtsausfalls seien schwerwiegender als die der Pandemie, sagte Bildungsminister Jean-Michel Blanquer. Er kündigte an, dass der Sportunterricht in Innenräumen fortan ausfallen müsse. Auch alle außerschulischen Veranstaltungen im Innenbereich werden gestrichen.

Blanquer sagte, in den Schulkantinen würden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Die Schulleitungen der gymnasialen Oberstufe müssen die bereits im Herbst eingeführte Mischung aus Präsenzunterricht und Home Schooling fortführen. Die Covid-19-Testkapazitäten an den Schulen sollen verstärkt werden. Sobald es drei Verdachtsfälle in einer Klasse gebe, solle ein mobiles Testteam eingesetzt werden und alle Schüler und Lehrer umgehend testen.

Premierminister Castex kündigte zudem verstärkte Einreisekontrollen an. Außerhalb der EU soll Besuchern die Einreise nach Frankreich nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet werden.

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