#Corona-Pandemie: Pflege-Impfpflicht bleibt: Gibt es eine neue Chance für das Impfregister?
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„Corona-Pandemie: Pflege-Impfpflicht bleibt: Gibt es eine neue Chance für das Impfregister?“
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) fordert bessere Daten zur Immunisierung in der Bevölkerung. Und: Bundeswehr-Offiziere ziehen gegen einen Piks-Befehl vor Gericht.
Impfpflicht-Vorstoß im Bundestag gescheitert – und nun?
Nachdem Anfang April ein fraktionsübergreifender Vorstoß für eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag gescheitert war, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz signalisiert, dass er keine Basis für einen weiteren Anlauf sieht. Nun kommt womöglich neuer Schwung in die Debatte um den weiteren Weg beim Infektionsschutz. Denn die Schaffung eines Impfregisters war auch Teil eines Antrags von CDU und CSU, der vor rund einem Monat ebenfalls keine Mehrheit fand. Bas sagte: „Denn die Wahrheit ist, uns fehlen einfach immer noch wesentliche Daten zur Verbesserung der Gesundheitsstrukturen – und das nach zweieinhalb Jahren.“ Die Inhaberin des zweithöchsten Amts im Staat fügte an: „Das ist krass.“
Nicht gerüttelt werden soll an der Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen, die der Bundestag bereits im Dezember beschlossen hatte. Kritiker fordern ihre Aussetzung. Doch sie stehe „nicht zur Disposition“, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag in Berlin. Er wolle auch nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im Bundestag an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festhalten. Denn diese sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um diejenigen Menschen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte der SPD-Politiker. Im Allgemeinen würden die Regelungen gut angenommen und geräuschloser umgesetzt, als von manchen vermutet, sagte Lauterbach.
Kein Impf- oder Genesenennachweis? Meldepflicht für Heime und Kliniken
Krankenhäuser, Altersheime und Pflegedienste müssen seit Mitte März den Gesundheitsämtern diejenigen Mitarbeiter melden, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben. Gegen sie können dann Bußgelder, Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Für Neueinstellungen ist ein Impfnachweis bereits Voraussetzung.
Seit Ende November müssen sich auch Soldaten der Bundeswehr gegen Corona impfen lassen. Doch gegen die entsprechende Dienstvorschrift klagten zwei Offiziere, die sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt sehen. Am Montag befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Streit. Die Anwälte der Soldaten argumentierten, dass die Schutzimpfung ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletze. Sie sei nicht zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten geeignet und verhindere eine Infektion oder Erkrankung nicht. Zudem lehnen die Soldaten die Verwendung eines mRNA-Impfstoffes ab, der Einsatz dieser Gentechnik sei nicht ausreichend erforscht, somit bestehe die Gefahr erheblicher Impfschäden. Eine verpflichtende Impfung sei also unverhältnismäßig und unzumutbar.
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Das Bundesverteidigungsministerium sieht in der Duldungspflicht dagegen einen „Stützpfeiler für den Erhalt der Führungsfähigkeit und der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.“ Eine Verweigerung der Impfung stelle somit eine Dienstpflichtverletzung dar. Wer nicht gehorcht, muss mit Strafen rechnen – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Wann das Verwaltungsgericht zu einem Urteil kommt, blieb zunächst offen. Dem Vorsitzenden Richter zufolge werde eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelten.
Inzwischen sind laut Verteidigungsministerium rund 94 Prozent der etwa 186.000 Soldatinnen und Soldaten gegen Corona geimpft. Bei den Einsatzkräften im Auslandseinsatz beträgt die Impfquote 100 Prozent.
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