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#Schwere Impfschäden, schwere Impfnebenwirkungen und schwere Begriffsverwirrungen – Gesundheits-Check

„Schwere Impfschäden, schwere Impfnebenwirkungen und schwere Begriffsverwirrungen – Gesundheits-Check“

Impfungen haben Nebenwirkungen. Die meisten Nebenwirkungen sind „Impfreaktionen“, vorübergehend und nicht bedrohlich. Ernstere, und viel seltenere Nebenwirkungen, „Impfkomplikationen“, sind meldepflichtig. Das Meldeformular des Paul Ehrlich-Instituts gibt dazu eine negative Definition:

„Nicht meldepflichtig sind das übliche Ausmaß nicht überschreitende, kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind: z.B.
– für die Dauer von 1-3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle
– Fieber unter 39.50C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
– oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer ‚Impfkrankheit‘ (1-3 Wochen nach der Impfung), z.B. leichte Parotisschwellung oder ein Masern- bzw. Varizellen ähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis abgeschwächter Lebendviren hergestellten Impfstoffen gegen Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen.“

Sowohl bei Impfreaktionen als auch bei Impfkomplikationen kann ärztliches Handeln angezeigt oder auch notwendig sein. Leistungspflichtig sind die Krankenkassen, in beruflich bedingten Fällen die Unfallversicherungsträger. Unter bestimmten Voraussetzungen können negative Folgen einer Impfung als „Impfschäden“ anerkannt werden. Dann bestehen nach § 60 IfSG Ansprüche gegenüber den Versorgungsämtern.

Sowohl die Erfassung von Impfnebenwirkungen als auch die medizinische Versorgung von Post-Vac-Fällen und im Bedarfsfall die Anerkennung von Impfschäden müssten besser geregelt werden. Das ist bekannt und auch Karl Lauterbach sieht inzwischen Handlungsbedarf. In einem ZDF-Interview am Montag sagte er:

„Wir als Staat machen es so, dass die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen und die Länder bezahlen, wenn notwendig, die Versorgungskosten. Aber tatsächlich haben wir auf beiden Seiten Probleme. (…)
Es muss also hier zu einem schnelleren Anerkennen dieser Verfahren, dieser Schäden kommen. Und wir bekommen jetzt auch langsam ein klareres Bild. Man muss allerdings auch darauf hinweisen, nur dass kein falscher Eindruck hier hängenbleibt: Schwere Impfschäden treten auf – auf der Grundlage der Daten des Paul-Ehrlich-Institutes oder der europäischen Zulassungsbehörde – in der Größenordnung von weniger als 1:10.000 Impfungen. Somit ist es nicht so, dass das so häufig ist.“

Was sind nun „schwere Impfschäden“ und inwiefern liefert das Paul Ehrlich-Institut dazu Daten? Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2022 schreibt das PEI:

„Insgesamt wurden dem Paul-Ehrlich-Institut nach Grundimmunisierung plus Booster-Impfungen 333.492 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und 50.833 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen berichtet. Die Melderate betrug für alle Einzelfallmeldungen 1,78 pro 1.000 Impfdosen, für schwerwiegende Einzelfallmeldungen 0,27 pro 1.000 Impfdosen.“

Falls das die Datenbasis für Lauterbachs „weniger als 1:10.000 Impfungen“ gewesen sein sollte, läge Lauterbach falsch, dann wären es fast dreimal so viel. Aber Impfschäden und Impfkomplikationen sind zwei verschiedene Dinge, „schwere Impfschäden“ und „schwerwiegende Einzelfallmeldungen“ auch und der Rest ist Nebel.*

Die ZEIT stellt das in einem lesenswerten Artikel, der die Datenlage thematisiert, ebenfalls fest und verweist auf besonders dichten Nebel, weil Lauterbach später sagte: „1:10.000, das ist die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen.“ Das spräche für den Abgleich mit den PEI-Zahlen.

Die Zahlen bei den Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens sehen wiederum etwas anders aus. Die FAZ schrieb gestern zu den Anträgen nach § 60 IfSG bei den Versorgungsämtern:

„Keine Daten lagen (…) aus Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt vor. In den übrigen Ländern sind bis Mitte März insgesamt 6600 Anträge auf Versorgungsleistungen nach einem möglichen Corona-Impfschaden eingegangen. Das sind gut ein Drittel mehr als noch im Oktober, als die F.A.Z. die Zahlen zuletzt erhoben hat. Die Zahl der von den Versorgungsämtern anerkannten Corona-Impfschäden hat sich in den genannten Ländern fast verdoppelt, sie stieg von 153 auf 284. In den 13 Ländern kommt ein anerkannter Corona-Impfschaden auf knapp 214.000 geimpfte Bürger.“

Wenn sich Lauterbach darauf bezogen hätte, läge er, das Adjektiv „schwer“ bei den Nebenwirkungen bzw. Schäden einmal beiseitegelassen, mit seiner Zahl gemessen an den Anträgen wiederum zu niedrig, bei den Anerkennungen zu hoch.

Hilfreiche Hinweise zur Interpretation der Lauterbachschen Zahl sind erwünscht. Vielleicht gibt es ja eine einfache Erklärung, am Ende sogar eine, die er selbst noch nicht kennt.

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* Nachtrag: Nebel zudem auch, weil das PEI Verdachtsmeldungen ausweist, nicht überprüfte Impffolgen. Auf der anderen Seite steht die Dunkelziffer unterbliebener Meldungen.

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