Nachrichten

#Private Feiern im öffentlichen Raum auf 50 Personen begrenzt

Private Feiern im öffentlichen Raum auf 50 Personen begrenzt

Die hessische Landesregierung verhängt wegen der in den vergangenen Tagen stark gestiegenen Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus weitere Beschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens. Vor allem die Zahl derer, die an Feiern teilnehmen, soll, je nach Zuspitzung der Lage, in einzelnen Städten oder Kreisen bis auf zehn Personen begrenzt werden können. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag weiter mitteilte, gilt landesweit unabhängig von Infektionszahlen, dass bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung höchstens 50 Personen erlaubt sind, in den eigenen vier Wänden nur die Hälfte. Für öffentliche Veranstaltungen bleibt es bei der Grenze von 250 Teilnehmern, die lokalen Gesundheitsämter können, je nach Hygienekonzept, eine höhere Zahl genehmigen.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Ewald Hetrodt

Jochen Remmert

Clubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, allerdings unter den gleichen Regeln wie die Gastronomie. Das heißt, sie dürfen ihre Gäste zwar bewirten, allerdings bleiben Tanzveranstaltungen verboten. Für Geschäfte und Märkte wird die Drei-Quadratmeter-Regelung aufgehoben, es gilt wieder das allgemeine Abstandsgebot von eineinhalb Metern und das Verbot, sich in Gruppen von mehr als zehn Personen zu versammeln. Schon am Mittwoch sind auch für Hessen weitere Veränderungen zum Schutz vor dem sich weiterhin aggressiv ausbreitenden Virus zu erwarten. Dann beraten die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin über ein möglichst einheitliches Vorgehen.

Das Niveau der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleibt unterdessen in Offenbach und Frankfurt besorgniserregend hoch. Nach Mitteilung des hessischen Sozialministeriums vom Montagnachmittag betrug die Inzidenz, das heißt die Zahl der Ansteckungen je 100.000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage, in Offenbach 77,3 (nach dem Rekordwert von 80,4 am Vortag) und in Frankfurt 65,3 (63,6).

Weiterhin Sperrzeit in Frankfurt ab 23 Uhr

In Frankfurt bleibt es bei der Sperrzeit für Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr. Das Verwaltungsgericht lehnte in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss den Eilantrag einer Gastronomin dagegen ab. Zur Begründung heißt es, für die Vorziehung der Sperrstunde bestehe ein „öffentliches Bedürfnis“. Angesichts des starken Anstiegs der Neuinfektionen in den vergangenen zehn Tagen habe die Stadt mit der Allgemeinverfügung, mit der unter anderem die Öffnungszeiten der Lokale verkürzt wurden, den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten. Die Lage in Frankfurt werde fragiler, die Maßnahmen seien geeignet und notwendig, um eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, schreiben die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden zeigen lassen. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Gelten sollen die Änderungen ab Montag (19.10).

Nachdem in Offenbach zwei Reiserückkehrer positiv getestet wurden, betrug am Montag die Zahl der erkannten aktuell Infizierten in Offenbach 139. Eine 51 Jahre alte Person mit mehreren Vorerkrankungen ist laut Gesundheitsamt an den Folgen der Corona-Infektion gestorben.

F.A.Z.-Newsletter „Hauptwache“

So beginnt der Tag in Frankfurt und Rhein-Main: das Wichtigste in Kürze, mit Hinweisen auf mobile Blitzer, Straßensperrungen, Gaststätten.

Zwischen den großen Städten und den Landkreisen in Hessen bleibt es bei einem zum Teil erheblichen Gefälle, wobei jedoch auch im Umland zum Teil schon Warnstufen deutlich überschritten wurden. In Darmstadt stieg der Inzidenzwert auf 38,2 und damit über die dritte Warnstufe. Von sofort an sind dort öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern verboten, für private Treffen liegt die Grenze bei 50 Personen; frühere Zusagen für Veranstaltungen, die darüber hinausgehen, gelten nicht mehr. Wie Oberbürgermeister Jochen Partsch (Die Grünen) weiter mitteilte, sind in Alten- und Pflegeheimen unentgeltliche Tests auch für Personen möglich, die keine Symptome aufweisen. Partsch lobte die bisher gezeigte Einsicht und Vernunft seiner Mitbürger und sagte, er setze darauf, dass man weiter vorsichtig und respektvoll miteinander umgehe. Seiner Darstellung nach ist die Lage in den Kliniken „noch überschaubar“, allerdings steige die Zahl der Einweisungen von Corona-Patienten langsam an.

„Gefahrenstufe Rot“ in Mainz

Hessen hält vorerst an seinem Katalog fest, wie Verstöße gegen die Verordnungen zum Schutz vor Infektionen zu ahnden seien. Für die Missachtung der Maskenpflicht werden in Frankfurt nach wie vor 50 Euro fällig, was noch weit entfernt von den 250 Euro ist, die der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bundesweit verlangt.

Die Corona-Ampel in Mainz hat unterdessen die „Gefahrenstufe Rot“ erreicht. Der Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz besagt, dass diese Stufe dann erreicht wird, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner an mehr als fünf Tagen überschritten wird. Da der Mainzer Verwaltungsstab unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) davon ausgeht, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen weiterhin hoch bleiben oder gar steigen werden, hat das Gremium entschieden, die Stufe Rot auszurufen. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion beschlossen worden, die von Dienstag an gelten.

So sind in Mainz beispielsweise für Veranstaltungen im Freien ohne fest zugeordnete Plätze und Registrierung nur noch 250 statt 500 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen nur noch 50 statt 75. Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage sind nur noch mit bis zu 20 statt 25 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig. Und in Gaststätten inklusive Eiscafés ist es wochentags zwischen 23 und 6 Uhr verboten, alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder abzugeben. Gleiches gilt für Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!