#Private Feiern im öffentlichen Raum auf 50 Personen begrenzt
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„Private Feiern im öffentlichen Raum auf 50 Personen begrenzt“
Die hessische Landesregierung verhängt wegen der in den vergangenen Tagen stark gestiegenen Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus weitere Beschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens. Vor allem die Zahl derer, die an Feiern teilnehmen, soll, je nach Zuspitzung der Lage, in einzelnen Städten oder Kreisen bis auf zehn Personen begrenzt werden können. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag weiter mitteilte, gilt landesweit unabhängig von Infektionszahlen, dass bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung höchstens 50 Personen erlaubt sind, in den eigenen vier Wänden nur die Hälfte. Für öffentliche Veranstaltungen bleibt es bei der Grenze von 250 Teilnehmern, die lokalen Gesundheitsämter können, je nach Hygienekonzept, eine höhere Zahl genehmigen.
Helmut Schwan
Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Clubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, allerdings unter den gleichen Regeln wie die Gastronomie. Das heißt, sie dürfen ihre Gäste zwar bewirten, allerdings bleiben Tanzveranstaltungen verboten. Für Geschäfte und Märkte wird die Drei-Quadratmeter-Regelung aufgehoben, es gilt wieder das allgemeine Abstandsgebot von eineinhalb Metern und das Verbot, sich in Gruppen von mehr als zehn Personen zu versammeln. Schon am Mittwoch sind auch für Hessen weitere Veränderungen zum Schutz vor dem sich weiterhin aggressiv ausbreitenden Virus zu erwarten. Dann beraten die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin über ein möglichst einheitliches Vorgehen.
Das Niveau der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bleibt unterdessen in Offenbach und Frankfurt besorgniserregend hoch. Nach Mitteilung des hessischen Sozialministeriums vom Montagnachmittag betrug die Inzidenz, das heißt die Zahl der Ansteckungen je 100.000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage, in Offenbach 77,3 (nach dem Rekordwert von 80,4 am Vortag) und in Frankfurt 65,3 (63,6).
Weiterhin Sperrzeit in Frankfurt ab 23 Uhr
In Frankfurt bleibt es bei der Sperrzeit für Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr. Das Verwaltungsgericht lehnte in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss den Eilantrag einer Gastronomin dagegen ab. Zur Begründung heißt es, für die Vorziehung der Sperrstunde bestehe ein „öffentliches Bedürfnis“. Angesichts des starken Anstiegs der Neuinfektionen in den vergangenen zehn Tagen habe die Stadt mit der Allgemeinverfügung, mit der unter anderem die Öffnungszeiten der Lokale verkürzt wurden, den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten. Die Lage in Frankfurt werde fragiler, die Maßnahmen seien geeignet und notwendig, um eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, schreiben die Richter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden zeigen lassen. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Gelten sollen die Änderungen ab Montag (19.10).
Nachdem in Offenbach zwei Reiserückkehrer positiv getestet wurden, betrug am Montag die Zahl der erkannten aktuell Infizierten in Offenbach 139. Eine 51 Jahre alte Person mit mehreren Vorerkrankungen ist laut Gesundheitsamt an den Folgen der Corona-Infektion gestorben.
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