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#Sieg über Behörden: Dieses futuristische Gadget kommt bald nach Deutschland

„Sieg über Behörden: Dieses futuristische Gadget kommt bald nach Deutschland“

Noch vor genau zwei Jahren hatte das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen Meta eingeleitet. Doch nun sind die Behörden vorläufig zufrieden, somit kommen die Virtual-Reality-Brillen auch nach Deutschland.

Facebook Zentrale
FacebookBildquelle: Facebook

Bereits in diesem Jahr will der Facebook-Mutterkonzern seine VR-Brille Meta Quest 2 in Deutschland verkaufen. Am Mittwoch verkündigte ein Meta-Sprecher: „Wir freuen uns, dass Meta Quest 2 noch in diesem Jahr nach Deutschland kommt.“ Das Unternehmen plane zeitgleich auch die im Oktober vorgestellte Meta Quest Pro „so bald wie möglich auf den deutschen Markt zu bringen.“ Damals wurde diese nicht auf dem deutschen Markt nicht verkauft. Diese Entscheidung traf Facebook und nicht die Behörden. Grund dafür war, dass die Nutzung der Quest 2 erst möglich war, nachdem man sich mit einem Facebook-Konto anmeldet.

Im Oktober 2021 wechselte das Unternehmen seinen Konzernnamen von Facebook zu Meta, dementsprechend verfiel der vorherige Markenname Oculus der Brille. „Meta hat auf unsere Bedenken reagiert und mit der Einrichtung eines separaten Meta-Kontos für die Nutzung der Quest-Brillen eine Lösung angeboten“, sagte am Mittwoch Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Damit kann der Verkauf der Brillen in Deutschland starten. Dies gilt auch für die neue Quest Pro.“

Behörden erklären Meta-Verfahren für nicht abgeschlossen

Auch wenn der offizielle Verkauf der VR-Brillen in Deutschland starten darf, sei das Missbrauchsverfahren immer noch nicht eingestellt, sagte Mundt. „In diesem Verfahren hat das Bundeskartellamt bislang keine Entscheidung getroffen oder Meta konkrete rechtliche Vorgaben gemacht“, sagte Bundeskartellamt-Sprecher Kay Weidner noch im Oktober. „Trotz dieser begrüßenswerten Entwicklung schließen wir das Verfahren heute noch nicht ab. Wir wollen zunächst die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Themen der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten aus den verschiedenen Meta-Diensten weiter begleiten.“

Das Kartellamt sieht Metas Entgegenkommen als Erfolg für die eigene Wirksamkeit auf Digitalkonzerne. „Dieser Fall macht deutlich, dass sich mit dem § 19a GWB, dem neuen Instrument zur effektiveren Aufsicht über Digitalkonzerne, Wettbewerbsprobleme in der Praxis gezielt adressieren lassen.“ Die VR-Brillen sind ein wichtiger Baustein für das von Meta geplante 3D-Online-Universum. Meta-Chef Mark Zuckerberg erklärte das Metaverse als die nächste Stufe des Internets. In dem Metaverse sollen Nutzerinnen und Nutzer in die Rolle von Avataren hüpfen und miteinander spielen, einkaufen, arbeiten oder auch einfach nur an interessanten Orten Zeit verbringen können.

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