#Warum Thailands König Steuern in Deutschland zahlen müsste
„Warum Thailands König Steuern in Deutschland zahlen müsste“
Der amtierende König von Thailand, Maha Vajiralongkorn, soll spätestens im Sommer 2016 in Tutzing am Starnberger See die Villa Stolberg erworben haben, noch als Kronprinz. Weil wenig später sein Vater Bhumibol starb, wurde die Frage aufgeworfen, ob er Erbschaftsteuer in Deutschland hätte bezahlen müssen. Zwei Abgeordnete der Grünen-Landtagsfraktion wollten das von der Bayerischen Staatsregierung wissen. Auch die F.A.Z. hakte nach. Doch das Finanzministerium machte unter Berufung auf das Steuergeheimnis keine weiterführenden Angaben, weder zu der Frage, ob eine Steuerpflicht festgestellt wurde, noch, wie umfangreich diese gegebenenfalls wäre. Die Zurückhaltung des Ministeriums ist in der Sache nachvollziehbar, reiht sich aber ein in das Verhalten unterschiedlicher politischer Akteure in Deutschland, die Maha Vajiralongkorn, seit er hier ist, wie eine heiße Kartoffel behandeln.
Es bleibt daher nur die Plausibilität, um sich der Frage nach der Steuerpflicht zu nähern. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen des Freistaats hat sich in den vergangenen fünf Jahren zwischen 1,57 Milliarden Euro und 1,85 Milliarden Euro jährlich bewegt – das ergibt eine maximale Schwankung von knapp 300 Millionen Euro. In den Jahren nach dem Tod von König Bhumibol müsste die Schwankung aber signifikant höher sein, wenn von seinem Erben Erbschaftsteuer entrichtet worden wäre. Denn die thailändische Monarchie galt schon damals als die reichste der Welt. Laut der Fachzeitschrift „Forbes“ betrug das Nettovermögen Bhumibols 2011 mehr als 30 Milliarden Dollar. Selbst wenn man annimmt, dass ein Großteil davon der Krone und nicht ihm als Person gehörte, so dürfte nach Schätzungen genug übrig geblieben sein – mehrere Milliarden Euro –, um im bayerischen Erbschaftsteueraufkommen merklich zu Buche zu schlagen. Insofern liegt die Annahme nahe, dass bislang eben keine Erbschaftsteuer entrichtet wurde.
Eine andere Frage ist, ob der König, der auch Rama X. genannt wird, überhaupt erbschaftsteuerpflichtig ist. Seine ausländische Staatsbürgerschaft steht dem jedenfalls nicht entgegen. Die deutsche Erbschaftsteuerpflicht gilt unbeschränkt für alle, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, einen Nebenwohnsitz eingeschlossen, oder sich regelmäßig für längere Zeit hier aufhalten. Das bayerische Finanzministerium hatte auch darauf hingewiesen, dass für Staatsoberhäupter hinsichtlich der Erbschaftsteuerpflicht „grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für die Erben/Erbinnen anderer Personen“ gelten. Jedoch seien „zudem völkerrechtliche Regelungen zu beachten“. Welche das sind, ließ das Ministerium offen.
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