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#Angeklagter im Fall Kusel lastet Schüsse seinem mutmaßlichen Komplizen an

„Angeklagter im Fall Kusel lastet Schüsse seinem mutmaßlichen Komplizen an“

Zumindest der Verteidiger von Florian V. zeigt sich am Ende des ersten Prozesstages nicht überrascht. Die Einlassung, die die Anwälte des Mitangeklagten Andreas S. gerade verlesen haben, „war in fast allen Details vorhersehbar“. Dennoch bewertet er sie als „ungeschickt“. In der Einlassung hat Andreas S. die tödlichen Schüsse auf zwei Polizeibeamte im Kreis Kusel, wegen derer er sich seit Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten muss, überwiegend Florian V. angelastet, sich auf Notwehr berufen – und so eine gänzlich andere Version des Geschehens präsentiert als zuvor die Staatsanwaltschaft.

Julia Anton

Redakteurin im Ressort „Gesellschaft & Stil“.

Diese legt dem 39 Jahre alten Andreas S. unter anderem zur Last, am 31. Januar zwei Polizeibeamte ermordet zu haben, die ihn und Florian V. im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten hatten. Mit der Tat habe er die zuvor von ihm und V. begangene Jagdwilderei verdecken und sichern wollen, dass er das erlegte Wild wie geplant gewinnbringend verkaufen könne. Als Mordmerkmal führt die Staatsanwaltschaft deshalb Habgier an. Das Bild, dass sie dabei von S. skizziert, ist das eines erbarmungslosen Menschen ohne Achtung vor jeglichem Leben – ganz gleich, ob von Mensch oder Tier. Demnach waren S. und V. in der Nacht zum 31. Januar wie zuvor schon häufiger im Landkreis Kusel unterwegs, um dort ohne Wissen des Pächters und ohne Jagdschein Dammwild, Rehwild und Wildschweine zu jagen. Während S. die Tiere mit einer Wärmebildkamera ausfindig gemacht und abgeschossen habe, sei es die Aufgabe von V. gewesen, die erlegten Tiere einzusammeln und zum Transporter zu bringen. S. soll die Tiere anschließend auf eigene Rechnung verkauft, V. eine Prämie von zehn Euro pro Tier erhalten haben.

Der 29 Jahre alte Polizist setzt einen Funkspruch ab

Kurz nach vier Uhr morgens, so schildert es die Staatsanwaltschaft, wurde dann eine Polizeistreife auf den abgestellten Kastenwagen von Andreas S. aufmerksam, 22 Hirsche und Rehe hatten die beiden zu diesem Zeitpunkt bereits erlegt und in das Auto geladen. Als die Beamten die Tiere im Fahrzeug entdeckten, setzte der 29 Jahre alte Polizist einen Funkspruch ab, um den Verdacht auf Jagdwilderei zu melden. Seine 24 Jahre alte Kollegin soll in der Zwischenzeit mit den beiden Angeklagten neben dem Fahrzeug gestanden haben. S. soll sich schließlich unter einem Vorwand zur Fahrertür begeben haben, eine dort liegende Schrotflinte gegriffen und der Beamtin „unvermittelt und aus kurzer Entfernung“ in den Kopf geschossen haben.

Um 4.19 Uhr setzte ihr Kollege einen Notruf mit den Worten „die schießen“ ab. Laut Anklage feuerte S. derweil in seine Richtung, verletzte ihn zunächst an der Hüfte. Schließlich traf er demnach mit drei weiteren Schüssen aus einem Jagdgewehr den aufs Feld flüchtenden Beamten, der das Feuer zwar erwiderte, S. aber nicht traf. Anschließend soll er den Toten nach seinen Papieren durchsucht haben, die er ihm bereits ausgehändigt hatte, die Schrotflinte nachgeladen und auch die am Boden liegende Beamtin abgesucht haben. Als ihm dabei auffiel, dass diese noch lebte, soll er ihr in den Kopf geschossen haben. V. habe in der Zwischenzeit den Wagen gewendet. Auf der Flucht sei das Duo wenig später jedoch liegen geblieben und habe sich von einem Freund abschleppen lassen.

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