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#Spanisches Abgeordnetenhaus stimmt für Legalisierung von Sterbehilfe

Spanisches Abgeordnetenhaus stimmt für Legalisierung von Sterbehilfe

Das spanische Abgeordnetenhaus hat mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe unter strikten Voraussetzungen verabschiedet. Für den Entwurf stimmten am Donnerstag in Madrid 198 Abgeordnete, bei 138 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss aber noch der Senat – die andere Parlamentskammer – zustimmen. Es wird erwartet, dass auch der Senat bei seinem für Anfang 2021 geplanten Votum grünes Licht für das Gesetz gibt.

Der Gesetzentwurf war von der sozialistischen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez eingebracht worden. „Als Gesellschaft können wir angesichts des unerträglichen Leidens mancher Menschen nicht teilnahmslos bleiben“, begründete Gesundheitsminister Salvador Illa das Vorhaben. Dieses wird jedoch von konservativen Parteien sowie der katholischen Kirche vehement abgelehnt.

Verweigerung aus „Gewissensgründen“ möglich

Der Entwurf sieht vor, dass Patienten, die an einer „schweren und unheilbaren“ oder „schwächenden und chronischen“ Krankheit leiden, die sie als „unerträglich“ empfinden, auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten können. Den entsprechenden Antrag müssen sie schriftlich stellen und nach zwei Wochen bekräftigen. Der Antrag muss dann von zwei Ärzten und anschließend noch von einer Kommission genehmigt werden, bevor die Sterbehilfe erfolgen kann.

Die Kosten für die Sterbehilfe sollen vom öffentlichen Gesundheitssystem übernommen werden. Gesundheitspersonal, das die Sterbehilfe nicht ausführen will, soll die Beteiligung an den entsprechenden Prozeduren unter Berufung auf „Gewissensgründe“ verweigern dürfen.

Spahn: „Der Staat sollte sich nicht einmischen“

Auch in Deutschland gibt es derzeit fraktionsübergreifende Gespräche zur Sterbehilfe und über eine parlamentarische Initiative dazu im neuen Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt – es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. „Geschäftsmäßig“ hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus – denkbar sind etwa Beratungspflichten und Wartefristen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dazu geäußert, dass aus seiner Sicht nicht der Staat entscheiden sollte, ob ein Mensch sterben darf oder nicht. „Ich nehme das Leid, die Angst und die Sorgen von unheilbar kranken Menschen sehr ernst und verstehe deren Wunsch zu sterben. Wenn ein Patient dann zusammen mit seinem Arzt einen Ausweg sucht, sollte sich der Staat nicht einmischen“, sagte Spahn dem „Focus“. „Umgekehrt heißt das aber auch: Bei der Sterbehilfe sollte der Staat nicht gleichermaßen den Tod zuteilen. Denn sonst kommen wir schnell auf eine schiefe Bahn.“

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