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#Spengler meldet sich zu Wort

„Spengler meldet sich zu Wort“



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Firmenchef Andreas Kreuzer übernimmt die Verantwortung für die fehlerhafte Ausführung in Merching. Das Ausmaß der Verzögerung liege jedoch nicht an seinem Betrieb.

Statt rund einem Jahr Bauzeit hat die Sanierung des Merchinger Kirchturms beinahe drei Jahre in Anspruch genommen. Das Hauptproblem waren die Spenglerarbeiten an der Dreifachzwiebel, die nicht fach- und sachgerecht ausgeführt wurden. Nach dem Resümee der Merchinger Kirchenverwaltung, meldet sich nun auch der verantwortliche Betrieb zu Wort, die Spenglerei Kreuzer aus Kühlenthal. Firmenchef Andreas Kreuzer räumt den Fehler bei den Dacharbeiten unumwunden ein. Doch wäre es nach ihm gegangen, hätte man das Problem sehr viel schneller und unbürokratischer lösen können, meint er. Dass sich die Baustelle so massiv verzögert hat, liege auch an der Kirchenverwaltung. 

Wie berichtet, waren die einzelnen Kupferbahnen um fünf Zentimeter breiter, als es die Richtlinien für Kirchendächer vorschreiben. Das stellte am Ende der Arbeiten ein Sachverständiger fest, der wegen Unstimmigkeiten zwischen Architekt und dem Spenglerbetrieb hinzugezogen worden war. „Diesen Fehler hat es einfach gegeben. Dazu stehen wir auch“, sagt Kreuzer. Allerdings hätte man dies schon zu einem früheren Zeitpunkt feststellen können. „Wir haben auf Teilabnahmen für die einzelnen Abschnitte der Arbeiten gedrängt. Bei der obersten Zwiebel hat man es noch gemacht. Aber alle folgenden Teilabnahmen wurden uns verwehrt“, kritisiert Kreuzer. 

Wegen Mängel beim Merchinger Kirchturm drohte ein Rechtsstreit

Die Sorge war nun, dass die zu breiten Kupferbahnen im Verhältnis nicht genügend Befestigungspunkte haben und sich im Extremfall im Sturm lösen könnten. Ein kompletter Rückbau der erfolgten Arbeiten stand im Raum und ein langwieriges Gerichtsverfahren drohte. Laut Kreuzer habe man im Beisein der Rechtsanwälte nach Alternativen gesucht. Sein Vorschlag: „dass wir statisch nachweisen: lösen sich die Blechtafeln, ja oder nein.“ 

Vonseiten der Kirche sei ihm signalisiert worden, dass man das Dach so belassen können, wenn er diesen Nachweis erbringt. Sein eigener Statiker sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ausführung unbedenklich sei. Diese Berechnungen gingen dann noch an einen externen Prüfstatiker. „Der hat auch gesagt, es hält“, so Kreuzer. Vorausgesetzt allerdings, die verwendeten Haften, also die Befestigungen am Dachunterbau, hätten ein TÜV-Gutachten. Dieses habe der Spenglerbetrieb auch noch erstellen lassen.

Doch nachdem alles erledigt war, habe die Kirche es entgegen ihrer früheren Aussagen abgelehnt, das Dach abzunehmen. Die Begründung sei gewesen, dass keiner wissen könne, wie sich die breiteren Kupferbahnen bei Hitze ausdehnen. Die Zeit, die bis dahin für statische Prüfungen und TÜV verloren gegangen sei – etwa ein halbes Jahr nach Schätzung Kreuzers – gehe auf das Konto der Kirchenverwaltung. 

Pfarrkirchenstiftung verlangt vertraglich vereinbarte Leistung vom Spengler

Danach habe er sich mit dem Gutachter der Kirche auf das mittlerweile umgesetzte Sanierungskonzept verständigt, bei dem jede Dachschar in der Länge halbiert und zusätzlich befestigt wurde: „Zwei Mann haben hier drei Monate nachgearbeitet“, sagt Kreuzer. Auch an den Kosten für die längere Baustellendauer, vor allem für das Gerüst, werde sich seine Firma beteiligen müssen. „Es ist so schade, weil es eine schnelle, einfache und unkomplizierte Lösung gegeben hätte“, sagt der Spengler. 

Zur Kritik von Andreas Kreuzer bezieht die Kirchenverwaltung wie folgt Stellung: „Von der Pfarrkirchenstiftung wurde die Firma Kreuzer GmbH & Co. KG als Fachfirma mit der Ausführung von Spenglerarbeiten am Kirchturm beauftragt. Teilabnahmen waren vertraglich nicht vereinbart.“ Die Leistungen seien von der Firma Kreuzer mängelfrei entsprechend der einschlägigen Fachregeln zu erbringen gewesen. „Dies und das frühzeitige Erkennen und Vermeiden von Mängeln in der Ausführung oblag dabei der ausführenden Fachfirma. Seitens der Pfarrkirchenstiftung konnte selbstverständlich nur eine Ausführung der Leistungen entsprechend dieser einschlägigen Fachregeln akzeptiert werden.“

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