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#Beuth sagt Basay-Yildiz Hilfe zu

Beuth sagt Basay-Yildiz Hilfe zu

Das hessische Innenministerium will der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz einen Teil des Geldes erstatten, das sie für Schutzvorkehrungen ausgegeben hat, nachdem sie mit dem Tod bedroht worden war. Wie berichtet, hatte das Landeskriminalamt ihr zu den Sicherheitsmaßnahmen geraten, nachdem sie mehrere rechtsextreme, mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Schreiben erhalten hatte. Den Betrag von 5083,93 Euro hatte Basay-Yildiz in einem Schreiben an das Innenministerium als „amtshaftungsrechtlichen Anspruch“ geltend gemacht. Der Landespolizeipräsident teilte ihr allerdings mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien.

Persönlicher Brief von Innenminister Beuth

Innenminister Peter Beuth (CDU) erinnerte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages daran, dass er den Abgeordneten vor einiger Zeit gesagt habe, der Rechtsanwältin helfen zu wollen. Das habe er ihr auch in einem persönlichen Brief geschrieben, der den Obleuten der Landtagsfraktionen ebenfalls zugegangen sei.

Die Landesregierung sehe, dass Amts- und Mandatsträger sowie Personen des öffentlichen Lebens in zunehmendem Maß Bedrohungen ausgesetzt seien und sich schützen müssten. Darum wolle sie die Belastungen, die auf besonderen Gefährdungen beruhten, in konkreten Einzelfällen mit finanziellen Hilfen verringern. Die Regeln dafür würden gegenwärtig erarbeitet.

Beuth äußerte sich im Rahmen eines Berichts zu der Festnahme des Absenders der Drohbriefe. Er kündige an, sich mit der „mangelhaften Fehlerkultur“ in der Polizei nicht abzufinden.

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