Nachrichten

#Soziales: So wird die Rente besteuert

„Soziales: So wird die Rente besteuert“




Früher hat der Fiskus die meisten Ruheständler verschont. Nun werden alleine durch die kräftige Erhöhung im Juli mehr als 100000 Rentner steuerpflichtig.

Seit über 20 Jahren sind die die Altersgelder nicht mehr so stark gestiegen: Ab Juli erhalten die Rentner in den westlichen Bundesländern 5,35 Prozent mehr Geld und in den neuen Ländern sogar 6,12 Prozent. Trotzdem müssen viele der gut 21 Millionen Rentner in Deutschland auch danach mit spitzem Stift rechnen. Abgesehen davon, dass die Inflation die Erhöhung ohnehin auffrisst, wird ein Teil der Rentner durch die vergleichsweise kräftige Anhebung nun auch steuerpflichtig. Der Bund nimmt dadurch nach Auskunft des Finanzministeriums alleine im laufenden Jahr rund 730 Millionen Euro mehr ein.

Lange Zeit war die Rente nahezu komplett steuerfrei. Warum zahlen Rentner heute überhaupt Steuern?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Ungleichbehandlung von Renten und Beamtenpensionen moniert hatte, hat der damalige Finanzminister Hans Eichel im Jahr 2005 die „nachgelagerte Besteuerung“ eingeführt. Das heißt, grob vereinfacht: Während des Berufslebens kann ich meine Rentenbeiträge von der Steuer absetzen, dafür muss ich später die Rente versteuern. Diese Umstellung gilt auch für Witwen- und Waisenrenten oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie erfolgt schrittweise und ist, Stand heute, nach einer langen Übergangsphase im Jahr 2040 abgeschlossen. Ab dann müsste jede neue Rente voll versteuert werden. Heute sind für einen Versicherten, der frisch in Rente geht, 82 Prozent seiner Rente steuerpflichtig. Im Jahr 2005 waren es erst 50 Prozent.

Wie viele Rentner zahlen jetzt schon Steuern – und wie viele werden alleine durch die Erhöhung der Renten im Juli steuerpflichtig?

Im Jahr 2017, das sind die aktuellsten Zahlen der Finanzverwaltung, haben 7,1 Millionen Rentner eine Steuererklärung abgegeben, von denen 5,5 Millionen am Ende auch Steuern bezahlt haben. Inzwischen dürfte diese Zahl nach Einschätzung des Finanzministeriums bei sechs Millionen liegen. Alleine durch die Erhöhung im Juli werden danach 106000 Rentner steuerpflichtig.

Lesen Sie dazu auch

Worauf muss ich als Rentner achten, wenn ich bisher keine Steuererklärung gemacht habe?

Prinzipiell ist jeder steuerpflichtig, dessen Einkommen über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. Das waren im vergangenen Jahr 9744 Euro. Für alle Versicherten, die in Rente gehen, errechnet das Finanzamt einen so genannten Rentenfreibetrag – das ist der Teil, der persönlichen Rente, der nicht versteuert werden muss. Ein Beispiel: Fritz Müller, seit 2004 in Rente, erhielt im vergangenen Jahr 15440 Euro an Rente. Sein Freibetrag liegt bei 6000 Euro, er hätte also noch 9440 Euro zu versteuern. Da diese Summe knapp unter dem steuerfreien Existenzminimum von 9744 Euro liegt, zahlt er für seine Rente keine Steuern. Oder, anders gerechnet: Ein Versicherter, der 2010 in Rente gegangen ist und keine weiteren Einkünfte hat, kann heute 16300 Euro Rente beziehen, ohne Steuern zu zahlen. Bei einem Versicherten, der erst 2020 in Rente gegangen ist und keine weiteren Einkünfte mehr hat, sind es nur noch 14000 Euro.

Einmal angenommen, ich werde durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig: Was kann ich dann im Gegenzug noch alles von der Steuer absetzen?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, kann auch bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Rentnerinnen und Rentner. Zu den abzugsfähigen Sonderausgaben gehören etwa die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Spenden und die private Haftpflichtversicherung. Auch die Kosten für eine Putzkraft oder einen Handwerker können Rentner im Rahmen der gängigen Regeln steuerlich geltend machen.

Der Bundesfinanzhof befürchtet, dass Renten bzw. Rentner doppelt besteuert werden. Was tut die Ampelkoalition, um das zu verhindern?

Eine Doppelbesteuerung wäre verfassungswidrig. Das heißt: Im Alter muss von einer Rente mindestens so viel steuerfrei bleiben, wie der Versicherte während seines Erwerbslebens an Beiträgen aus versteuertem Einkommen abgeführt hat. Dies ist nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichtes bisher nicht in allen Fällen garantiert. Nach den Plänen von Finanzminister Christian Lindner sollen die Rentenbeiträge deshalb schon vom kommenden Jahr an voll als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können und nicht erst im Jahr 2025. Außerdem sollen die Renten erst im Jahr 2060 voll steuerpflichtig sein und nicht schon 2040. Beschlossen ist in der Ampelkoalition allerdings noch nichts.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!