Nachrichten

#Abgeordnete von Union und FDP verdienen besonders oft dazu

Abgeordnete von Union und FDP verdienen besonders oft dazu

Der Anteil der Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die bei der Bundestagsverwaltung eine bezahlte Nebentätigkeit angemeldet haben, war nie so groß wie am Ende der laufenden Wahlperiode. Zugleich ist die Höhe der gemeldeten Nebeneinkünfte in der vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Otto-Brenner-Stiftung. Seit 2009 untersucht die Wissenschaftsstiftung der IG Metall fortlaufend die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten; die nun vorgelegte Studie ist die dritte Bilanz am Ende einer Legislaturperiode.

Demnach gehen oder gingen von den 740 Männern und Frauen, die in der 19. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag saßen, 261 einer Nebentätigkeit nach, das sind 35,3 Prozent. Vor vier Jahren habe der Anteil bei 29,5 Prozent gelegen, vor acht Jahren bei 33,2 Prozent. Zusammenfassend heißt es in der Studie, dass ein „recht stabiler Sockel von etwa einem Drittel der Abgeordneten“ angebe, neben dem Mandat entgeltlich tätig zu sein. Nebentätigkeiten und Nebenverdienst seien damit „das Problem einer privilegierten Minderheit von Abgeordneten“. 

In dieser Minderheit sind Abgeordnete von Union und FDP der Studie zufolge deutlich überrepräsentiert. Fast zwei Drittel der Parlamentarier mit gemeldeten Nebeneinkünften gehörten den beiden Fraktionen an. Der Anteil von „Aufstockern“, wie hinzuverdienende Abgeordnete in der Studie genannt werden, betrage in der Fraktion von CDU und CSU 43 Prozent, bei den Liberalen 62 Prozent. Die Werte von Grünen (21 Prozent), SPD (22), Linkspartei (26) und AfD (32) liegen deutlich darunter. Über die FDP heißt es in der Studie, diese stelle „nur 11,5 Prozent aller Abgeordneten, behauptet mit einem Anteil von 20,3 Prozent unter den Aufstockern aber weiterhin den Spitzenplatz“.

Einkünfte von 30 auf 53 Millionen Euro gestiegen

Während die Nebeneinkünfte, die Bundestagsabgeordnete in einer Wahlperiode insgesamt generiert haben, vor acht Jahren nach Berechnungen der Otto-Brenner-Stiftung noch bei gut 30 Millionen Euro lagen, ist die Summe inzwischen auf 53 Millionen Euro gestiegen. Die Einnahmen entfielen zu gut drei Vierteln auf Union (59 Prozent) und FDP (17 Prozent). CDU und CSU also größte Fraktion lägen nicht nur bei den Gesamteinkünften vorn, sondern auch bei den Einkünften je Abgeordneten: Auf jedes Fraktionsmitglied der Union kämen im Mittel 121.000 Euro, es folgen die FDP (107.00 Euro), die AfD (50.000) und die SPD (41.000). Mit großen Abstand dahinter liegen die Linken und die Grünen, bei denen sich ein Fraktionsmitglied im Schnitt 14.500 Euro beziehungsweise 3800 Euro hinzuverdient hat.

In der wiederkehrenden Debatte um Nebeneinkünfte von Abgeordneten wird bisweilen der Standpunkt vertreten, dass diese an sich nicht problematisch seien. Ein Argument lautet: Abgeordneten mit einer Karriere und einem Verdient jenseits ihrer politischen Tätigkeit könnten ihr Mandat freier ausüben als solche, deren berufliche Existenz an einen Verbleib in der Politik geknüpft ist. Der Autor der Studie der Otto-Brenner-Stiftung, Sven Osterberg, ist anderer Meinung. „Es kann angenommen werden, dass mit jeder Meldung einer Nebentätigkeit auch eine Gegenleistung erbracht wurde – also Zeit auf Kosten des Mandats in Anspruch genommen wurde“, schreibt Osterberg. Jeder Abgeordnete  „aus der Fraktion der Aufstocker“ solle sich darüber bewusst sein, dass die Abgeordnetenentschädigung eine Vollalimentation sei.

F.A.Z. Machtfrage – Der Newsletter zur Bundestagswahl

jeden Dienstag

ANMELDEN

Der politische Hintergrund, vor dem die Studie erscheint, macht sie in diesem Jahr besonders brisant. In den vergangenen Monaten erregten die nachgemeldeten Nebeneinkünfte der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock ebenso Aufregung wie Abgeordnete, die sich mit Maskendeals oder der Unterstützung von autokratischen Herrschern bereicherten. In Folge der Maskenaffäre hat der Bundestag im Frühjahr die Transparenzregeln verschärft.  Nebeneinnahmen von mehr als 1000 Euro monatlich müssen künftig nicht mehr in Stufen angegeben werden, sondern auf Euro und Cent genau.

Wie viele Nebentätigkeiten sind zulässig?

Für die Otto-Brenner-Stiftung zeigen die neuen Regeln „in die richtige Richtung“, aber: „Es müssen weitere Initiativen ergriffen und die Bestimmungen strikter kontrolliert werden.“ In den Augen von Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung, sind bezahlte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten künftig zwar ebenso verboten wie Honorare für Vorträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Mandat stehen, aber es blieben Fragen:  „Was sind gewünschte und zulässige Nebentätigkeiten? Welche Nebentätigkeiten stellen ein Einfallstor für Lobbyisten dar? Wie viele Nebentätigkeiten sind zulässig, ohne dass das Mandat nicht mehr den Mittelpunkt der Tätigkeiten bildet?“

Definitiv verändert hat sich mit den neuen Regeln die Arbeit der Otto-Brenner-Stiftung, weshalb die aktuelle Studie auch als Resümee der vergangenen drei Wahlperioden konzipiert ist. Denn, so heißt es in der Studie: „In Zukunft werden neue Regeln gelten, die es nicht mehr nötig machen, über die außerparlamentarischen Einnahmen Schätzungen anzustellen.“

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!