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#Kontoführungsgebühren: Was das Urteil bedeutet

Kontoführungsgebühren: Was das Urteil bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat im vorigen Jahr die Bankenbranche und ihre Kunden vor eine nicht zu unterschätzende Aufgabe gestellt. Er hat die frühere Praxis der Banken, bei Gebührenerhöhungen fürs Girokonto Stillschweigen als Zustimmung zu deuten, für unzulässig erklärt. Aber so klar dieses Urteil war, so umstritten sind bis heute die Folgen.

Jetzt hat das Landgericht Stuttgart entschieden: Drohungen von Banken, sie würden Kunden das Konto kündigen, wenn diese nicht auf die Rückzahlung früherer Kontoführungsgebühren verzichten, sind zumindest wettbewerbsrechtlich nicht unzulässig. Das Gericht hebt zwar hervor, damit habe es nicht die Kündigung selbst für zulässig erklärt. Über all das wird noch vor höheren Instanzen verhandelt.

Trotzdem dürfte es ein Signal an die Banken sein. Viele Institute zahlen die Gebühren aus früheren unwirksamen Gebührenerhöhungen zwar zurück, wenn Bankkunden mit Anwälten kommen. Die Institute versuchen aber, die Zahl dieser Fälle niedrig zu halten.

Dafür setzen manche die Drohung ein, das Konto zu kündigen. Das dürfte jetzt nicht weniger werden.

Wenn es dabei nur darum geht, dass eine Bank nach dem BGH-Urteil nun eine Zustimmung des Kunden zu ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen braucht, um überhaupt arbeiten zu können, ist das nachvollziehbar. Wo aber die Absicht ist, Bankkunden um ihre höchstrichterlich bestätigten Rückzahlungsansprüche zu bringen, kann das nicht im Sinne des Rechts sein.

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