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#Ton bei Marvel-Klage wird rauer: Disney-Anwalt erhebt fiesen Vorwurf gegen Scarlett Johansson

Ton bei Marvel-Klage wird rauer: Disney-Anwalt erhebt fiesen Vorwurf gegen Scarlett Johansson

Disneys Reaktion auf die Klage von „Black Widow“-Star Scarlett Johansson sorgte bereits für Aufsehen, doch ein langjähriger Disney-Anwalt dürfte das noch übertroffen haben.

Die einst anscheinend gute Beziehung zwischen Scarlett Johansson und Disney hat deutliche Risse abbekommen, sofern sie nicht sogar endgültig zerstört wurde. Grund ist die Klage, die der Star aus dem Marvel Cinematic Universe (MCU) wegen der gleichzeitigen Veröffentlichung von „Black Widow“ im Kino und über Disney+ einreichte. Laut der Anklageschrift sei Johansson eine exklusive Auswertung im Kino vertraglich zugesichert worden.

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Nachdem Disneys Antwort auf die Klage schon für teils gar empörte Reaktionen sorgte (dazu weiter unten mehr), legte jetzt der langjährige Disney-Anwalt Daniel Petrocelli nach und diffamierte die gesamte Aktion von Scarlett Johansson gegenüber Variety:

„Es ist offensichtlich, dass das eine stark abgestimmte PR-Kampagne ist, um ein Ergebnis zu erreichen, dass durch eine Klage nicht möglich ist. Kein Ausmaß an öffentlichem Druck kann eindeutige vertragliche Verpflichtungen ändern oder in Zweifel ziehen. Der geschriebene Vertrag ist völlig klar.“

Petrocelli behauptet also, Scarlett Johansson und ihr Team hätten versucht, aus Disney über das Einschalten der Öffentlichkeit einige weitere Millionen herauszuquetschen, was aber missglückt sei. Darüber hinaus sagte der Anwalt, dass dem Marvel-Star durch die Veröffentlichung bei Disney+ keine vertraglich vereinbarten Bonuszahlungen verwehrt worden seien. Johansson hatte in ihrem Kontrakt wohl einige Box-Office-Meilensteine vereinbart, wenn „Black Widow“ also bestimmte Summen an den Kinokassen einspielt, wird sie daran entsprechend beteiligt.

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Scarlett Johanssons Anwalt schießt gegen Disneys Anwalt zurück

Laut dem Disney-Anwalt werden die Einnahmen durch den VIP-Zugang bei Disney+ jedoch auf die Zielerreichung für die Kinokassen angerechnet. Petrocelli behauptete zudem, dass Johansson im Endeffekt mehr Geld erhalten könnte, da Disney anteilig mehr von dem Umsatz über den Streamingdienst als von den Einnahmen an den Kinokassen erhält. Das stimmt zwar, allerdings ist fraglich, inwieweit dies den offensichtlichen Ausfall an den Kinokassen kompensiert. Immerhin können sich mehrere Personen einen kostenpflichtigen Zugang teilen und den Film darüber mehrfach sehen, anstatt sich entsprechend viele Kinokarten zu kaufen. Zumal „Black Widow“ wohl auch wegen der Disney+-Veröffentlichung das zweitschlechteste Kinowochenende eines MCU-Films unter Disney erlebte.

Genau wie Disney in seiner ersten Antwort wies der Anwalt ebenfalls darauf hin, dass „Black Widow“ in einer Pandemie veröffentlicht wurde und das Studio dies mit der gleichzeitigen Veröffentlichung bei Disney+ berücksichtigt habe. Die Entscheidung, den Film per Stream zur Verfügung zu stellen, liege einzig und allein bei Disney, betonte er.

Gegenüber Variety äußerte sich Scarlett Johanssons Anwalt John Berlinski zu den Aussagen von Petrocelli und bezeichnete diese als „einen verzweifelten Versuch“, Disneys Bild in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Disneys Anwälte könnten jedoch nicht den Vertrag und das erste Statement der Firma sowie die Schritte bis zur Klage ungeschehen machen. Laut dem Team des Marvel-Stars habe Disney sie trotz mehrfacher Anfrage nicht über den gleichzeitigen Start per Streaming informiert.

Die jetzt schon mehrfach erwähnte erste Antwort Disneys auf die Klage schlug bereits hohe Wellen, da die Verantwortlichen des Studios darin Scarlett Johanssons Charakter in Frage stellten. Das Vorgehen sei traurig und erschütternd, weil es eben nicht die Auswirkungen der Pandemie und die dadurch veränderte Lage berücksichtige, hieß es darin unter anderem. Die Darstellerin habe darauf laut Medienberichten schockiert reagiert, mehrere Organisationen wie Women in Film und Time’s Up kritisierten die Wortwahl ebenfalls stark.

Die Aussagen von Daniel Petrocelli dürften wohl kaum dazu beigetragen haben, die Situation zu beruhigen. Ob sich die Angelegenheit außergerichtlich klären lässt, ist ebenso fraglich. Eine Rückkehr von Scarlett Johansson ins MCU war nach „Black Widow“ ohnehin unwahrscheinlich, MCU-Chef Kevin Feige sagte vor der Klage aber, dass er sie gerne in anderer Funktion zurückholen würde, vielleicht als Produzentin. Dieses potentielle Vorhaben dürfte sich zerschlagen haben.

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