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# US-Finanzministerium legt umstritten Gesetzentwurf für „Wallet-Verbot“ vor

US-Finanzministerium legt umstritten Gesetzentwurf für „Wallet-Verbot“ vor

Das amerikanische Finanzministerium hat seinen neuen Gesetzentwurf zur Regulierung von Finanzdienstleistungen vorgelegt, der in den USA registrierten Kryptobörsen verbieten würde, mit selbstverwalteten Krypto-Wallets zu interagieren.

In einer entsprechenden Ankündigung vom Freitagabend hat die Abteilung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FinCEN) die geplanten Gesetzesänderungen vorgestellt, die Kryptobörsen dazu zwingen würden, „die Identität ihrer Kunden einzuholen und zu bestätigen, sofern der an einer Transaktion beteiligte Kontrahent eine selbstverwaltete Wallet benutzt und die betreffende Transaktion größer ist als 3.000 US-Dollar“.

Zunächst handelt es sich dabei lediglich um einen Entwurf, wobei das Finanzministerium allen Parteien, die durch ein solches Gesetz tangiert wären, ab sofort 15 Tage Zeit zur Stellungnahme einräumt.

Im vergangenen Monat waren bereits erste Gerüchte um einen solchen Gesetzentwurf aufgekommen. Dem scheidenden Finanzminister Steven Mnuchin wurde dabei vorgeworfen, vor Ende seiner Amtszeit noch die Krypto-Regulierung maßgeblich beeinflussen zu wollen. In der Ankündigung schreibt er:

„Dieser Gesetzentwurf befasst sich mit einigen Aspekten des Marktes der Digitalwährungen, die eine Bedrohung für unsere nationale Sicherheit darstellen. Wir wollen diese Sicherheitslücken schließen, die Angreifer für ihre Zwecke missbrauchen könnten.“

Mehrere einflussreiche Politiker haben sich jedoch bereits gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, den viele als einen grundsätzlichen Angriff auf Peer-To-Peer (P2P) Transaktionen sehen. Da es für diese jedoch keine explizite rechtliche Regelung gibt, hat das Finanzministerium hier große Wirkungsmacht.

Allerdings ist der Gesetzentwurf weitaus weniger schlimm als im Vorfeld von vielen befürchtet. Vielmehr würden bestehende Vorschriften für Transaktionen, was die Einholung von Kundeninformationen ab 3.000 US-Dollar betrifft, damit lediglich auf alle registrierten Krypto-Unternehmen ausgeweitet, die mit selbstverwalteten Wallets interagieren.

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