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#Vorsicht bei Klarna: Dieser Fehler beim Bezahlen der Rechnung kann teuer werden

Vorsicht bei Klarna: Dieser Fehler beim Bezahlen der Rechnung kann teuer werden

Verbraucherschützer warnen vor Klarna. Obwohl die deine Rechnung beim Zahlungsdienstleister bezahlt hast, könntest du Probleme mit Klarna bekommen. Sogar Inkassounternehmen werden beauftragt. Was steckt dahinter?

Ein umgekipptes Glas voll Kleingeld
Bildquelle: Photo by Josh Appel on Unsplash

Bei den Verbraucherzentralen sammeln sich Beschwerden von Verbrauchern, die Rechnungen des Zahlungdienstleisters Klarna bekommen und bezahlt haben. Denn trotz „korrekt bezahlter Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden“. Die Folgen der Rückbuchung von Klarna: Die Forderungen gibt Klarna an ein Inkassounternehmen weiter und werden mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.

Klarna hat sich beim Kauf auf Rechnung als eine feste Größe unter den Bezahldienstleistern entwickelt. Doch das Problem für viele Verbraucher beginnt offenbar, wenn sie die Rechnung bezahlen wollen. Betroffene Kunden schildern die Probleme so: „Eine Rechnung wurde im vorgegeben Zeitrahmen per Überweisung an Klarna gezahlt. Sowohl Rechnungsbetrag als auch Verwendungszweck wurden angegeben. Trotzdem wurde das Geld kurz nach der Überweisung vom Zahlungsanbieter zurückgebucht, teilweise sogar mehrmals.“ Anschließende Anrufe und Nachrichten an Klarna liefen ins Leere, weil die Mitarbeitenden im Kundenservice nicht weiterhelfen konnten.

Klarna: Diese Fehler darfst du nicht machen

Klarna habe die Rechnung nach der Rücküberweisung als „nicht beglichen“ bewertet und sie anschließend an ein Inkassounternehmen weitergereicht. Letztlich habe sich dann herausgestellt. Dass der Verwendungszweck aus Sicht des Bezahldienstes nicht richtig angegeben war. Dabei seien es laut Verbaucherschützern bereits „kleinste Abweichungen“ im Verwendungszweck. Eine Verbraucherin habe geschildert, dass sie bei der Überweisung neben dem vorgesehenen Verwendungszweck noch zusätzlich ihren Namen angab. Ein anderer Verbraucher beglich drei Rechnungen desselben Händlers in einer gebündelten Überweisung und vermerkte dabei alle drei Verwendungszwecke. Eine dritte Verbraucherin berichtet, dass die ihr vorliegende Rechnung keinen Verwendungszweck aufwies, woraufhin sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck angab.

Die Verbraucherschützer vermuten, dass das Problem bei Klarna in vollautomatisierten Prozessen liegt, Bei der Zuordnung von Zahlungen scheine es einen Prüfmechanismus zu geben, der sich auf den exakten Abgleich der Nummer des Verwendungszwecks stützt. Klarna bestätigte das gegenüber den Verbraucherschützern. Diese kritisieren: „Klarna ist das Problem also bewusst, scheint aber keinen Anlass zu sehen, die Prozesse verbraucherfreundlicher zu gestalten.“

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