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#Warum die Auszahlung der „Flutwein“-Spenden an die Winzer im Ahrtal stockt

Warum die Auszahlung der „Flutwein“-Spenden an die Winzer im Ahrtal stockt

Die Geschichte des Hochwassers im Ahrtal ist neben der Zerstörung und den menschlichen Tragödien auch eine des ungeheuren Engagements: Tausende freiwillige Helfer waren im Einsatz, Millionen Euro an Spenden gingen ein. Sinnbildlich dafür steht der „Flutwein“: die schlammverschmierten Weinflaschen aus den Kellern der betroffenen Betriebe.

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Mittlerweile sind die meisten Keller leer; rund 175.000 „Flutwein“-Flaschen wurden über eine Crowdfunding-Plattform gegen Spenden verschickt. Etwa 4,5 Millionen Euro kamen so zusammen. Viele Unternehmen halfen, etwa bei der Logistik. Dazu haben Winzer aus anderen Regionen „Solidahritätsweine“ aufgelegt, wodurch noch einmal rund 1,5 Millionen Euro eingingen. Hinzu kamen etwa eine Million Euro Spenden. Rund sieben Millionen Euro kamen so insgesamt bei der „Flutwein“-Initiative zusammen.

Unterstützung geschädigter Unternehmer „ausgeschlossen“

Damit sollte eigentlich der Wiederaufbau unterstützt werden. Doch das Geld liegt immer noch auf einem Konto. „Wir bekommen es nicht an die betroffenen Unternehmen“, sagt Peter Kriechel, einer der Initiatoren der „Flutwein“-Kampagne, der zusammen mit seinen Brüdern das Weingut Peter ­Kriechel in einem Vorort von Ahrweiler leitet.

An Unternehmen dürfen keine Spenden gehen, wenn der Zweck nicht die Gemeinnützigkeit ist. Auch gemäß dem Katastrophenerlass der Landesregierung von Rheinland-Pfalz sind Unterstützungsleistungen zugunsten geschädigter Unternehmer „ausgeschlossen, als sie nicht den privaten, sondern den betrieblichen Schaden betreffen“. Geschädigte Personen können demnach zwar „Soforthilfen“ in Höhe von bis zu 5000 Euro erhalten. Das ist im Falle einiger Winzer bereits erfolgt. Allerdings stellt sich dann das Problem, wie das Geld in die Betriebe kommt. Zudem reicht die Summe bei Weitem nicht.

Der Schaden der Weinbauern an Häusern, Geräten und Rebflächen beträgt laut Kriechel „Minimum 300 Millionen Euro“. Zwar erhalten auch Betriebe Unterstützungszahlungen vom Staat, 80 Prozent der Kosten für den Wiederaufbau sind vorgesehen. Allerdings gilt das etwa bei Maschinen nur für den Zeitwert. Kriechel rechnet vor: Eine Pressmaschine koste 100 000 Euro, habe aber oft nur noch einen Zeitwert von etwa 40.000 Euro gehabt – wovon dann maximal 80 Prozent ausgezahlt würden. Doch sei meist eine Neuanschaffung notwendig, da es für derartige Geräte keinen Gebrauchtmarkt gebe. Bisher hat nach Angaben Kriechels kein Betrieb aufgegeben. „Alle wollen weitermachen. Aber wenn die ersten Rechnungen eintreffen, werden wir sehen, wie viele das wirklich können.“

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Ungeklärt ist zudem, ob die „Flutweine“ rechtlich als Käufe einzuordnen sind, wie es derzeit die Finanzverwaltung sieht – oder ob sie als „geringfügiges Dankeschön“ für eine Spende zu betrachten sind, wie die Macher der Initiative es tun. Möglicherweise müssen die Gelder also noch versteuert werden. „Die Situation ist unbefriedigend“, sagt Daniel Koller, der die Initiative zusammen mit Kriechel gegründet hat. Bisher sei es deswegen nicht möglich gewesen, Spendenquittungen auszugeben.

„Worst case“ wäre es laut Kriechel, die einzelnen Winzer entsprechend den ausgelieferten „Flutwein“-Flaschen auszuzahlen. Dann würde sich durch die Steuerzahlung die Summe deutlich reduzieren. Zudem würden dann die am härtesten betroffenen Betriebe, deren Weinvorräte komplett zerstört worden waren, leer ausgehen.

Die Initiatoren von „Flutwein“ werden in der Spendenfrage von Martin Georgi beraten, dem Vorsitzenden des Deutschen Fundraising-Verbands. Georgi fordert eine Überarbeitung des ­Spendenrechts. Schließlich habe sich die Gemeinnützigkeit weiterentwickelt. Aufgrund des Klimawandels drohten weitere Katastrophen. Damit es wieder ein derartiges Engagement wie im Ahrtal gebe, sei es notwendig, dass die Politik beim Umgang mit Spenden flexible Lösungen schaffe, so Georgi.

Zu dem Thema sind die Macher von „Flutwein“ nun in Gesprächen mit der Landesregierung. Am Dienstag reagierte die oppositionelle CDU. Deren Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf fordert, die Landesregierung müsse „umgehend eine einfache Ausnahmeregelung auf den Weg bringen“, damit die gesammelten Spenden an die betroffenen Weingüter ausgezahlt werden könnten.

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