#Was beim Hausbau auf fremden Grundstücken zu beachten ist
„Was beim Hausbau auf fremden Grundstücken zu beachten ist“
Gehört hat den Begriff wohl schon jeder: Erbbaurecht, umgangssprachlich oft auch als Erbpacht bezeichnet. Wobei schon die synonyme Verwendung der beiden Bezeichnungen deutlich macht, dass die wenigsten von uns wissen, worum es da eigentlich genau geht. Denn Erbpacht meinte zu früheren Zeiten eine Vereinbarung, nach der Bauern Geld dafür zahlen mussten, dass sie auf den Gütern eines Großgrundbesitzers Landwirtschaft betreiben durften. Heute ist das verboten.
„Beim Erbbaurecht dagegen“, erklärt Peter Becker, Notar in Schwäbisch Gmünd, „geht es darum, auf oder unter fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten“. Konkret: Der Erbbaurechtsgeber, also der Eigentümer eines Grundstücks, stellt dieses zur Verfügung und erhält dafür vom Erbbaurechtsnehmer eine jährliche Pacht, meistens drei bis fünf Prozent des Grundstückwertes.
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