#Wer das im Auto macht, muss 4.000 Euro Strafe zahlen
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Als Autofahrer lernt man auch nach bestandener Führerscheinprüfung ständig dazu. Es gibt im Straßenverkehr Regeln, die kaum jemand kennt oder die neu dazu kommen. So wird einem in der Fahrschule oft nicht beigebracht, dass man auch bei Rot fahren darf, wenn man eine bestimmte Zeit an der Ampel gewartet hat. Oder wusstest du, dass in einer Spielstraße zwar Schrittgeschwindigkeit gilt, aber niemand, nicht einmal die Straßenverkehrsordnung, weiß, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist? Autofahrer, sie sich bei den beiden Beispielen falsch verhalten, drohen aber Strafen und sogar der Führerscheinverlust. Doch die Bußgelder sind bei Weitem nicht so empfindlich, wie in den folgenden Fällen.
Autofahrer, bleibt ruhig!
In den vergangenen Jahren hat das Aggressionslevel im deutschen Straßenverkehr zugenommen. Das zeigt auch eine Umfrage des TÜV-Verbands. Und mit der gestiegenen Aggression nehmen auch Beleidigungen zu und sind inzwischen an der Tagesordnung. Rund eine viertel Million Beleidigungen in Deutschland hat die Polizei im vergangenen Jahr erfasst. Was viele Autofahrer nicht wissen: Die Strafen für verbale Beleidigungen und beleidigende Gesten sind teils extrem hoch. Und das nicht nur der Polizei gegenüber. Wer etwa einen anderen Autofahrer oder Verkehrsteilnehmer vergleichsweise harmlos als „Bekloppter“ bezeichnet, muss bereits mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Selbst ein mildes „Witzbold“ kostet laut Bußgeldkatalog 300 Euro. Doch das ist nur der Anfang.
→ Drakonische Strafe für Autofahrer: Führerschein weg und heftiges Bußgeld, wenn du das machst
Wer einen anderen Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer als „Trottel“ bezeichnet, muss mit einer Strafe in Höhe von 1.000 Euro rechnen. Für ein „Idiot“ gibt es ein Bußgeld von 1.500 Euro. Und „Alte Sau“ kostet 2.500 Euro. Nur der Stinkefinger ist teurer. Wer ihn gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auspackt, muss mit einer Strafe in Höhe von 4.000 Euro rechnen.
Die Polizei greift rigoros durch
Während sich viele sicher fühlen, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer beleidigen, ist das gegenüber der Polizei schon eine andere Nummer. Denn während ein anderer Autofahrer zunächst Anzeige erstatten müsste, folgt die Strafe bei Beleidigung von Polizisten auf dem Fuß. So wird allein das Herausstrecken der Zunge bereits mit 300 Euro geahndet. Zeigt man einem Polizisten den Vogel oder nennt ihn oder sie „Bullenschwein“, werden 1.000 Euro fällig. Für das eher harmlosere Wort „Schwein“ gibt es sogar eine Strafe von 2.000 Euro. Am teuersten ist auch hier der Mittelfinger, der den Autofahrer um 4.000 Euro erleichtert.
Bußgeld | |
---|---|
Verbale Beleidigung | |
Bekloppter | 250 Euro |
Dumme Kuh | 300 Euro |
Leck mich! | 300 Euro |
Witzbold | 300 Euro |
Blödes Schwein | 500 Euro |
Bei dir piept’s wohl! | 750 Euro |
Trottel | 1.000 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Arschloch | 1.500 Euro |
Idiot | 1.500 Euro |
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen! | 1.600 Euro |
Schlampe | 1.900 Euro |
Alte Sau | 2.500 Euro |
Miststück | 2.500 Euro |
Beleidigende Gesten | |
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Vogel zeigen | 750 Euro |
Scheibenwischer-Geste | 1.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |
Beleidigungen gegenüber Polizisten | |
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Bullenschwein | 1.000 Euro |
Vogel zeigen | 1.000 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Trottel | 1.500 Euro |
Schwein | 2.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |
Bildquellen
- Wer das im Auto macht, muss 4.000 Euro Strafe zahlen: Holger Schué / Pixabay
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