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#Wie die Länder die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren

Wie die Länder die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren

„Ein Kunde kommt nicht mehr.“ Diese Bilanz zieht Julian Ploch, einer von zwei Inhabern der Frankfurter Kaffeerösterei Hoppenworth & Ploch, nach mehreren Pandemie-Monaten unter 2-G-Bedingungen. Lediglich ein Stammkunde meide seine drei Caféfilialen, seit die Mitarbeiter kontrollieren, ob die Gäste geimpft oder genesen sind. Das 2-G-Konzept hat Ploch freiwillig eingeführt, aus Überzeugung, wie er sagt: „Aus unserer Sicht ist die Impfung der einzige Weg aus der Pandemie.“

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Matthias Wyssuwa

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Nach einer Erhebung des Hotel- und Gaststättenverbandes gehört Ploch zu einer Minderheit. Nur neun Prozent der Gaststätten und Hotels in Deutschland wenden demnach die 2-G-Regel an. Zwei Drittel haben mit einem 3-G-Konzept geöffnet. Ihre Gäste müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – oder einen negativen Schnelltest vorlegen. Zu welchen Regeln die Gastronomen angehalten sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

In Hessen gilt 3 G, mit der Option zu 2 G. Eben erst hat die Landesregierung noch einmal nachgeschärft: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test vorweisen, ein Schnelltest reicht nicht mehr. Auch für das Personal in Supermärkten, bei Frisören oder in Bussen und Bahnen gilt ab dieser Woche 3-G. Für die Gäste in Plochs Cafés ändert sich nichts: Sie müssen weiterhin am Tisch ihren Status in der CovPass-App vorzeigen.

Eine bloße Sichtkontrolle, wie man sie oft erlebt, reicht laut Robert Koch-Institut, das die App entwickelt hat, nicht aus. Die Gültigkeit der Zertifikate müsse mit der CovPassCheck-App, welche die QR-Codes der Besuch scannt, und einem Ausweisdokument überprüft werden. Für Ploch ist das wesentlich praktikabler als die Kontaktlisten auf Papier. Enttäuscht ist er jedoch von den Behörden: Zuletzt kontrolliert, ob die Café-Kette die Pandemie-Auflagen erfüllt, habe das Frankfurter Ordnungsamt im März 2020.

Wieso gibt es keine deutschlandweit einheitlichen Regeln?

Wer wen wann kontrolliert – das ist Sache der Länder. Der Bund erlasse zwar das Infektionsschutzgesetz, welche Behörde die Einhaltung der Regeln wie überprüft, entschieden jedoch die Landesregierungen, sagt Christoph Gusy, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Die Autonomie der Länder hält er für durchaus sinnvoll, denn die Pandemie träfe nicht alle Regionen gleich. In Bayern herrschten andere Bedingungen als in Aurich, sagt Gusy.

Hamburg war das erste Bundesland, dass auf die 2-G-Regel gesetzt hat. Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte vorher wiederholt darauf verwiesen, dass das Leben für die Ungeimpften schwieriger werden würde. Von August an konnten sich dann Restaurants, Cafés oder Veranstaltungsorte für die neue 2-G-Option bei der Stadt anmelden. Sie mussten deutlich am Eingang kenntlich machen, wenn sie das 2-G-Modell verfolgen, und die Einlassberechtigungen kontrollieren. Dafür entfielen dann alle Beschränkungen. Anders als bei denen, die weiterhin nach den 3-G-Regeln Einlass gewährten. Am Anfang blieben dennoch viele Restaurants oder Veranstalter noch zurückhaltend, sich für das 2-G-Modell anzumelden. Es wurden aber immer mehr in den folgenden Wochen. Insgesamt sind es jetzt schon 1938 Einrichtungen, teilte der Senat auf Anfrage mit.

Bei der Kontrolle der sogenannten Eindämmungsverordnung hilft die Polizei den Bezirksämtern. Laut Senat hat es dabei allein in der zurückliegenden Woche 185 Kontrollen von 3 G oder 2 G gegeben. Seit September wurden 2200 Kontrollen durchgeführt. Dabei seien 629 Verstöße festgestellt worden, teilte die Hamburger Polizei mit. Auch die Kunden können von der Polizei kontrolliert werden – ob also in einem Geschäft mit 2-G-Option tatsächlich auch alle geimpft oder genesen und bei einer Nachverfolgungsapp eingeloggt sind. In diesen Fällen gibt es manchmal nur mündliche Verwarnungen, oder es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Bußgeldkatalog sieht dabei 150 Euro Strafe für Gäste vor, die zum Beispiel ohne Impf- oder Genesennachweis in einem 2-G-Betrieb erwischt werden. Für den Betreiber sind 5000 Euro Strafe als Regelsatz vermerkt. Bei wiederholten Verstößen verdoppelt sich die Strafe. In Einzelfällen kann der Betrieb auch geschlossen werden. So wie vor ein paar Tagen, als die Polizei einen Kulturverein auf St. Pauli kontrollierte und von zehn Gästen sechs ohne vollständigen Impfnachweis waren und keiner sich bei einer App zur Kontaktnachverfolgung eingeloggt hatte.

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