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#Wie viel Identitätspolitik verträgt die Gesellschaft? Ein Beitrag von Wolfgang Thierse

Wie viel Identitätspolitik verträgt die Gesellschaft? Ein Beitrag von Wolfgang Thierse

Wurde Zugehörigkeit früher über Konfession und später über Ideologie signalisiert, so hat diese Funktion heute der Begriff Identität übernommen. Das ruft zugleich in Erinnerung, dass „Konfession“ und „Ideologie“ in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen, gar blutigen Konflikten geführt haben. Sollte sich Geschichte unter anderem Leitbegriff etwa wiederholen? Themen kultureller Zugehörigkeit scheinen jedenfalls unsere westlichen Gesellschaften mittlerweile mehr zu erregen und zu spalten als verteilungspolitische Gerechtigkeitsthemen. Fragen ethnischer, geschlechtlicher und sexueller Identität dominieren, Debatten über Rassismus, Postkolonialismus und Gender werden heftiger und aggressiver. Das sind wohl unausweichliche Auseinandersetzungen in einer pluralistischer werdenden Gesellschaft und Ausdruck sozialer Konflikte, die als Verteilungskonflikte um Sichtbarkeit und um Einfluss, um Aufmerksamkeit und um Anerkennung ausgefochten werden.

So unvermeidlich diese Konflikte erscheinen mögen, so verwirrend, unübersichtlich und ambivalent sind sie auch. Die Heftigkeit mancher Attacken aufs Hergebrachte, ebenso wie die Heftigkeit der Verteidigung des Hergebrachten, die Radikalität identitärer Forderungen drängen zu der Frage: Wie viel Identitätspolitik stärkt die Pluralität einer Gesellschaft, ab wann schlägt sie in Spaltung um? Sehr grundsätzlich gesagt: Ethnische, kulturelle, religiös-weltanschauliche Pluralität, die auch in Deutschland zunimmt, ist kein Idyll, sondern ist voller Streit und Konfliktpotential. Wenn Vielfalt friedlich gelebt werden soll, dann muss diese Pluralität mehr sein als das bloße Nebeneinander sich voneinander nicht nur unterscheidender, sondern auch abgrenzender Minderheiten und Identitäten. Dann bedarf es grundlegender Gemeinsamkeiten, zu denen selbstverständlich die gemeinsame Sprache gehört, natürlich auch die Anerkennung von Recht und Gesetz.

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