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#Wiesbadener Sozialdezernent Manjura in Awo-Affäre angeklagt

„Wiesbadener Sozialdezernent Manjura in Awo-Affäre angeklagt“

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat dem Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Wiesbaden, Christoph Manjura (SPD), wegen Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall angeklagt. Die Vorwürfe der Ermittlungsbehörde, die zentral die Awo-Affären in Frankfurt und Wiesbaden strafrechtlich aufarbeitet, gehen allerdings auf die Zeit zurück, als Manjura prominentes Mitglied der SPD-Rathausfraktion war. Damals soll Manjura bei der Arbeiterwohlfahrt in Wiesbaden einer Scheinbeschäftigung als Referent der Geschäftsführerin Hannelore Richter und als Betreuer in einem Altenpflegezentrum nachgegangen sein. Tatsächlich soll sich Manjura aber vor allem seiner politischen Karriere gewidmet haben, die 2017 in die Wahl zum hauptamtlichen Sozialdezernenten der Landeshauptstadt mündete.

Oliver Bock

Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für den Rheingau-Taunus-Kreis und für Wiesbaden.

Richter soll einverstanden gewesen sein, dass die Awo Manjura ein Gehalt zahlte, ohne das er entsprechende Gegenleistungen als Arbeitnehmer erbrachte. Im Gegenzug sei von Manjura erwartet worden, dass er „die Interessen des Wohlfahrtsverbandes bei der Ausübung gegenwärtiger und zukünftiger kommunalpolitischer Funktionen wohlwollend berücksichtigen werde.“

Laut Generalstaatsanwaltschaft soll Manjura während der rund zwei Jahren seiner „nicht annähernd die geschuldete Arbeitsleistung von 30 Wochenstunden“ als Referent der Geschäftsführung des Kreisverbands erbracht haben. Dem Kreisverband soll ein Schaden in Höhe der Arbeitgeberkosten von mehr als 100.000 Euro entstanden sein. Als vermeintlicher Altenpfleger habe Manjura rund 9400 Euro erhalten. Dem Arbeitgeber sei ein Schaden von rund 12.000 Euro entstanden.

Im Hinblick auf den Verdacht der Mandatsträgerbestechlichkeit besteht laut Generalstaatsanwaltschaft nach dem Abschluss der Ermittlungen „kein zur Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht.“ Die Ermittlungen hätten keinen Nachweis ergeben, dass das Abstimmungsverhalten des Angeschuldigten als Stadtverordneter von den monatlichen Geldzahlungen aus den Arbeitsverhältnissen beeinflusst worden wäre. Das Landgericht werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die weiteren Ermittlungen wegen des weiteren Tatvorwurfs der Verletzung des Dienstgeheimnisses dauerten an. Manjura kündigte auf Anfrage eine baldige Stellungnahme über seinen Anwalt an.

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