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#Wiesbadens Sozialdezernent Christoph Manjura angeklagt

„Wiesbadens Sozialdezernent Christoph Manjura angeklagt“

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat dem Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Wiesbaden, Christoph Manjura (SPD), wegen Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall angeklagt. Die Vorwürfe der Ermittlungsbehörde, die zentral die Awo-Affären in Frankfurt und Wiesbaden strafrechtlich aufarbeitet, gehen allerdings auf die Zeit zurück, als Manjura prominentes Mitglied der SPD-Rathausfraktion war.

Oliver Bock

Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung für den Rheingau-Taunus-Kreis und für Wiesbaden.

Damals soll Manjura bei der Arbeiterwohlfahrt in Wiesbaden einer Scheinbeschäftigung als Referent der Geschäftsführerin Hannelore Richter und als Betreuer in einem Altenpflegezentrum nachgegangen sein. Tatsächlich soll sich Manjura aber vor allem seiner politischen Karriere gewidmet haben, die 2017 in die Wahl zum hauptamtlichen Sozialdezernenten der Landeshauptstadt mündete.

Richter soll einverstanden gewesen sein, dass die Awo Manjura ein Gehalt zahlte, ohne das er entsprechende Gegenleistungen als Arbeitnehmer erbrachte. Im Gegenzug sei von Manjura erwartet worden, dass er „die Interessen des Wohlfahrtsverbandes bei der Ausübung gegenwärtiger und zukünftiger kommunalpolitischer Funktionen wohlwollend berücksichtigen werde.“

Neue Entwicklungen werden im Mitte-Links-Bündnis besprochen

Laut Generalstaatsanwaltschaft soll Manjura während der rund zwei Jahren seiner „nicht annähernd die geschuldete Arbeitsleistung von 30 Wochenstunden“ als Referent der Geschäftsführung des Kreisverbands erbracht haben. Dem Kreisverband soll ein Schaden in Höhe der Arbeitgeberkosten von mehr als 100.000 Euro entstanden sein. Als vermeintlicher Altenpfleger habe Manjura rund 9400 Euro erhalten. Dem Arbeitgeber sei ein Schaden von rund 12.000 Euro entstanden.

Im Hinblick auf den Verdacht der Mandatsträgerbestechlichkeit besteht laut Generalstaatsanwaltschaft nach dem Abschluss der Ermittlungen „kein zur Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht.“ Die Ermittlungen hätten keinen Nachweis ergeben, dass das Abstimmungsverhalten des Angeschuldigten als Stadtverordneter von den monatlichen Geldzahlungen aus den Arbeitsverhältnissen beeinflusst worden wäre. Das Landgericht werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die weiteren Ermittlungen wegen des weiteren Tatvorwurfs der Verletzung des Dienstgeheimnisses dauerten an. 

Für die Grünen reagierte Fraktionschefin Christiane Hinninger mit dem Hinweis, dass die neue Entwicklung in der Kooperation mit SPD, Linken und Volt besprochen und bewertet werde. Sie selbst hoffe auf ein schnelles und zügiges Verfahren.

Es lägen „sehr viele Beweismittel“ vor

Manjura hat am Freitag über seinen Anwalt Thomas Nunzinger Stellung bezogen, ohne allerdings auf den Untreue-Vorwurf näher einzugehen. Nunzinger hält lediglich fest, dass die Anklage nicht auf Handlungen abziele, die Manjura „in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter oder gar als Sozialdezernent vorgenommen hat oder auch nur haben soll.“ Es gehe vielmehr um die Aufarbeitung der Anstellung bei der AWO, die sieben Jahre zurückreiche, die lange vor der Krise der AWO beendet worden sei und die der Öffentlichkeit längst bekannt sei. „Die Vorwürfe irgendeines korrupten Verhaltens sind damit nicht verbunden.“

Manjura sei nicht bestechlich. Den Verdacht der Bestechung verfolgten die Behörden nicht weiter. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Manjura bei der Beratung des Doppelhaushalts 2016/17 Kürzungen im Sozialbudget als Gegenleistung an die AWO verhindert habe. Manjura habe mit den Behörden uneingeschränkt kooperiert. Er sei vom Vorwurf der Bestechlichkeit vollumfänglich entlastet worden. In der Mitteilung des Anwalt wird Manjura mit den Worten zitiert, dass „die vergangenen 14 Monate für meine Familie und mich sehr belastend“ gewesen seien. Der Vorwurf der Bestechlichkeit kratze an der persönlichen Integrität jedes politisch tätigen Menschen. Im Hinblick auf die Ermittlungen wegen des Verdachts von Dienstgeheimnissen an die aktuelle Führung der AWO meinen Manjura und sein Anwalt, dass „sehr viele Beweismittel“ vorlägen, die hinreichend belegten, „dass dieser Verdacht ebenfalls nicht begründet ist.“

Manjuras erste Amtszeit als Sozialdezernent endet am 30. Juni 2023. Daher müsste er vom Stadtparlament für eine Wiederwahl vorgeschlagen und im ersten Quartal nächsten Jahre gewählt werden. Ob es dazu kommt, gilt als nach dieser Entwicklung nun als völlig offen.  

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