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#Wirtschaftspolitik: EU-Kommission will in Krisen in Produktion eingreifen können

„Wirtschaftspolitik: EU-Kommission will in Krisen in Produktion eingreifen können“




Notfallplanung, Wachsamkeitsmodus und Notfallmodus: Drei Phasen sollen künftig regeln, wie und wann die EU im Krisenfall bei Firmen eingreifen darf. Um welche Güter es dabei konkret geht, ist noch unklar.

Die EU-Kommission will im Fall von Krisen wie der Corona-Pandemie oder des russischen Krieges gegen die Ukraine Firmen künftig im Zweifel Produktionsvorgaben machen können. Konkret geht es etwa darum, bestimmte Aufträge für die Produktion „krisenrelevanter Güter“ bevorzugt zu behandeln, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zunächst sollen Unternehmen dies auf freiwilliger Basis machen. Akzeptieren sie die Empfehlungen aber nicht, könnte die Kommission „unter außergewöhnlichen Umständen“ die Firmen verpflichten, bestimmte Aufträge vorrangig zu behandeln. Zuvor hatte unter anderem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Zudem soll den EU-Staaten im Extremfall vorgegeben werden können, Reserven von wichtigen Gütern anzulegen. Auch hier ist zunächst unklar, um welche Güter es genau geht. Im Entwurf heißt es lediglich, Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung seien solche, die „nicht diversifizierbar und nicht austauschbar sind und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft unerlässlich sind“.

Kompromisse nötig

An dem Entwurf kann sich aber noch einiges ändern. So wurde er noch nicht formell von der EU-Kommission vorgestellt. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass das Kabinett von Ursula von der Leyen in gut zehn Tagen eine Entscheidung trifft. Zudem müssten EU-Staaten und EU-Parlament als Mitgesetzgeber noch einen Kompromiss aushandeln. Dies dauert in der Regel mehrere Monate, in manchen Fällen aber auch deutlich länger.

Generell sieht das Vorhaben drei Phasen vor: Notfallplanung, Wachsamkeitsmodus und Notfallmodus. Zwangsmaßnahmen für Firmen sollen erst möglich sein, wenn der Notfallmodus ausgerufen wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es bereits zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt gekommen ist. Der Notfallmodus soll zudem auf sechs Monate begrenzt sein.

Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwaab sagte dem Medium „Europe.Table“, er begrüße, dass die Kommission den Instrumentenkasten für Krisen erweitere. „Lagen wie zu Beginn der Pandemie, als Deutschland den Export von medizinischen Geräten nach Italien unterband und Ungarn medizinisches Personal nicht ausreisen ließ, dürfen sich nicht wiederholen.“ Kritisch sieht er aber mögliche Vorgaben für Unternehmen.

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