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#Anhörung im Bundestag: Neue Zweifel am Haushaltsplan

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Der Haushaltsausschuss hört Sachverständige zur Finanzplanung für dieses Jahr an. In ihren Stellungnahmen warnen sie vor verfassungsrechtlichen Risiken.

Auch der von der Bundesregierung überarbeitete Haushaltsentwurf für dieses Jahr ist nicht frei von verfassungsrechtlichen Risiken. Sie betreffen die Überlegung, wegen der Katastrophe im Ahrtal 2021 abermals eine Notlage zu erklären, Defizite in Sondervermögen, die Nutzung des Sondervermögens Bundeswehr für die Ertüchtigung der Ukraine und die Rückforderung von Zuschüssen an die Sozialversicherung. An diesem Donnerstag hört der Haushaltsausschuss des Bundestags Sachverständige zur Finanzplanung für dieses Jahr an. Erste Stellungnahme liegen vor.

Thiess Büttner, Finanzwissenschaftler aus Nürnberg und Vorsitzender des Beirats des Stabilitätsrats, warnt davor, das Sondervermögen zur Ertüchtigung der Ukraine zu nutzen. Die Mittel seien ausschließlich für Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr vorgesehen. Eine solche Verwendung der Mittel wäre vom Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz nicht gedeckt.

Den Griff des Bundes in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit hält er ebenfalls für problematisch. In der Corona-Pandemie sei ihre Rücklage vollständig aufgebraucht worden. Der Bund habe sie daher unterstützt. Nun wolle er insgesamt 5,2 Milliarden Euro bis 2027 von der Bundesagentur zurückfordern. „Abgesehen davon, dass man erhebliche, vom Bundestag als Zuschuss gewährte Beträge nachträglich zurückfordert, beinhaltet der Vorgang bei Lichte besehen wiederum eine Zweckentfremdung von Notlagenkrediten“, warnt er. Denn die ursprünglich als Zuschüsse in der Pandemie geleisteten Beträge sollten nun im Bundeshaushalt nach Beendigung der Notlage für andere Zwecke genutzt werden.

Kritik auch von den Arbeitgebern

Ähnlich kritisch beurteilt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Plan der Koalition in ihrer Stellungnahme, die sie abgegeben hat, auch wenn sie der Ausschuss nicht eingeladen hat. In der Corona-Pandemie habe der Gesetzgeber den Zugang zum Kurzarbeitergeld erheblich ausgeweitet. Dafür sei der Zuschuss gewährt worden. Nun sei es nicht sachgerecht, diese Ausgaben im Nachhinein zu erstatten. Die 5,2 Milliarden Euro seien Beitragsmittel, diese dürften nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden.

Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag weist darauf hin, dass es bei der von der Koalition erwogenen Finanzierung der Aufbauhilfe für das Ahrtal nicht um einen Beschluss mit Ermessensspielraum handelt, sondern um die Feststellung einer Notlage. Er erinnert an diverse Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und schlussfolgert: Die Aufbauhilfe von „lediglich“ 1,6 Milliarden Euro hat aus dem Bundeshaushalt zu erfolgen. Alexander Thiele von der BSP Business and Law School meint dagegen, kleinere Beträge könnten eine Notlage begründen, sagt aber auch: Es bestehe „ein nicht zu vernachlässigendes verfassungsrechtliches Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung nicht teilt“.

Am Mittwoch spezifizierte die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Anpassung des Haushalts 2024 an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach will sie bis zu 4 Milliarden Euro aus der Veräußerung von Bundesbeteiligungen in diesem Jahr erlösen. Die Mittel sollen zur Stärkung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn genutzt werden. Kommende Woche will der Haushaltsausschuss abschließend über den Etat beraten, er wird dazu die offiziell Mitte November unterbrochene Bereinigungssitzung wiederaufnehmen. Die 269 Seiten dicke Vorlage, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), den Mitgliedern des Ausschusses zukommen ließ, liegt der F.A.Z. vor.

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