# Abu Dhabi nimmt Vorschläge für NFT-Handel entgegen
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“ Abu Dhabi nimmt Vorschläge für NFT-Handel entgegen „
Neben den Abschnitten über traditionelle Finanzinstrumente, wird im Dokument auf etwas mehr als einer Seite über virtuelle Vermögenswerte und NFTs gesprochen. In diesem Abschnitt beschreibt die oberste Regulierungsbehörde der Freizone FSRA NFTs als geistiges Eigentum und nicht als „spezifizierte Investitionen oder Finanzinstrumente“. Sie schlägt außerdem vor, multilaterale Handelssysteme (MTF) und virtuelle Vermögensverwahrer (VAC) zum Betrieb von NFT-Marktplätzen zuzulassen.
In diesem Zusammenhang: Krypto-Oase: Was die VAE für digitale Vermögenswerte im Nahen Osten tut
In dem Dokument heißt es auch, dass Transaktionen mit NFTs dazu verpflichten könnten, die Anti-Geldwäsche- und Sanktionsregeln der ADGM einzuhalten.
Bisher hat die FSRA dem Dokument zufolge, keinen formellen Rechtsrahmen für NFTs vorgeschlagen. Das Konsultationspapier kann bis zum 20. Mai kommentiert werden und ruft die Interessengruppen dazu auf, sich zu mehreren wichtigen Fragen zu äußern. Darunter etwa „Welche Arten von NFT sollten auf MTFs gehandelt werden dürfen?“ und „Wie sollten NFT-Register von Drittanbietern am besten integriert werden?“
ADGM ist eine der drei großen freien Wirtschaftszonen der Vereinigten Arabischen Emirate, in denen virtuelle Vermögenswertdienstleister tätig sind. Sie war im Jahr 2018 die erste, die einen Rechtsrahmen erhalten hat. Vergangene Woche sorgte eine andere Freihandelszone der VAE, nämlich das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) für Schlagzeilen. Sie hat den Börsen FTX und Binance Kryptolizenzen erteilt.
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