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#Wie lange bleiben die Covid-Zertifikate in der EU gültig?

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Wie lange bleiben die Covid-Zertifikate in der EU gültig?

Anfang dieses Jahres war der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis der erste EU-Regierungschef, der sich für ein digitales Impfzertifikat einsetzte, um touristische Reisen im Schengen-Raum wieder zu ermöglichen. Die Idee hat sich durchgesetzt, sie wird in Brüssel als großer Erfolg gefeiert. Aber wie lange noch? Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Antikörper bei Geimpften nachlassen, und die steigenden Infektionszahlen in Ländern mit hoher Impfquote wie den Niederlanden scheinen das zu belegen. Deshalb setzt nun eine neue europäische Debatte ein: Wie lange kann der Impfnachweis überhaupt gültig bleiben? Ist eine Auffrischung nötig?

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Wieder ist es Mitsotakis, der den Stein ins Rollen gebracht hat, und zwar in einer Fernsehansprache, die er vorige Woche hielt. Er werde sich an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wenden und ihr vorschlagen, dass der Impfnachweis nur dann gültig bleibe, wenn sechs Monate nach der letzten vollständigen Impfung eine Auffrischung erfolge. „Auf diese Weise werden wir einen Riss in der Wand der Immunität vermeiden, die wir auf unserem Kontinent schon errichtet haben“, sagte der konservative Politiker.

Auf dem falschen Fuß erwischt

Die Kommission erwischte er damit zunächst auf dem falschen Fuß. Sprecher drucksten tagelang herum, dass man „rechtzeitig“ einen Vorschlag machen werde. Inzwischen ist klar, dass der noch in dieser Woche erfolgen soll, und zwar am Donnerstag. „Wir müssen eine Fragmentierung vermeiden, und dafür kommt es auf starke Abstimmung an“, sagte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Montagabend im Europäischen Parlament. Sie kündigte ein „Update“ der bisherigen Ratsempfehlung für das freie Reisen in der EU und für Reisen in Drittländer an, um der „wichtigen Rolle“ des digitalen Corona-Zertifikats gerecht zu werden.

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Zu einer Fragmentierung kommt es, weil einzelne Staaten schon Vorschriften zum sogenannten Boostern erlassen haben, ohne sich abzustimmen. So müssen in Frankreich Menschen, die älter als 65 Jahre sind, eine Auffrischungsimpfung vornehmen, damit ihr Nachweis gültig bleibt und sie damit ein Restaurant besuchen oder in den Zug steigen können – und zwar spätestens sechs Monate nach der letzten vollständigen Impfung.

Im Dezember soll die Impfkampagne für die über Fünfzigjährigen beginnen. Auch in Belgien bekommen ältere Menschen schon eine dritte Impfung, allerdings muss die nationale Corona-App neu programmiert werden. Bisher ist es jedem Einzelnen überlassen, ob er die (in der Regel) dritte Impfung in seine App hochlädt. Wer das macht, wird aber nicht freigeschaltet, sondern für 14 Tage gesperrt – so lange dauerte es, bis die zweite Impfung wirksam wurde. Das ist alles andere als ein Anreiz.

Es müssen also gemeinsame Regeln her. Für diesen Mittwoch wird eine wissenschaftliche Empfehlung der europäischen Infektionsschutzbehörde ECDC erwartet, die darlegt, ab wann der Schutz nachlässt. Eine schwedische Studie hatte zuletzt ergeben, dass die Schutzwirkung aller zugelassenen Impfstoffe im ersten halben Jahr abnimmt, wobei dies beim Vakzin von Moderna noch am wenigsten der Fall ist, stärker schon bei BioNTech und besonders stark bei AstraZeneca. Personen, die hingegen eine Auffrischung mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe bekamen, waren deutlich besser geschützt.

Die Europaminister der Mitgliedstaaten tauschten sich am Dienstag erstmals über das Thema aus. Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, sagte: „Boostern ist das Gebot der Stunde.“ Man müsse beim Impfzertifikat „deutlich nachsteuern“, damit es „den wissenschaftlichen Erkenntnissen Genüge tut“. Der SPD-Politiker konnte zwar noch nicht für die künftige Bundesregierung sprechen, aber die Kollegen werden das Signal verstanden haben. Auch die Vertreter Irlands, Finnlands und Luxemburgs sprachen sich für eine Anpassung aus.

Der luxemburgische Minister Jean Asselborn formulierte das am griffigsten. Man sei es den Bürgern schuldig, nun schnell eine „einheitliche Regelung zu finden“, sagte er. Dazu gehöre auch, dass man festlege, wie lange Genesene hinreichenden Schutz besitzen – und damit ein gültiges Zertifikat. Bisher wurde dieser Zeitraum einheitlich auf sechs Monate begrenzt.

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