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#Prozess gegen Franco A.: 15 Monate irrwitziges Doppelleben

Prozess gegen Franco A.: 15 Monate irrwitziges Doppelleben

Ob er Franco Hans A. sei, Deutscher, ledig, geboren im Januar 1988 in Offenbach? „Jawohl“, antwortet der Angeklagte auf die Fragen des Richters nach seinen Personalien. In brauner Weste hat A. auf der Anklagebank Platz genommen. Die Haare zu einem kurzen Zopf nach hinten gebunden, der Körper durchtrainiert, der Bart lang. Den Mundschutz legt er sofort an, als der Vorsitzende Richter ihn darum bittet. A. ist Bundeswehrsoldat, immer noch. Als treuer Diener dieses Staates, auf den er einen Eid geschworen hat, so präsentiert er sich am ersten Prozesstag vor dem Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts, und so stellt ihn auch seine Verteidigung dar.

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Die Generalbundesanwaltschaft zeichnet ein gänzlich anderes Bild. Zu Prozessbeginn rattert eine Bundesanwältin die Anklagepunkte herunter. Darunter: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, Betrug. Seit Jahren, sagt die Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft, verfüge Franco A. über eine völkisch-nationalistische und rechtsextremistische Gesinnung.

Spätestens Ende 2015 habe er Vorbereitungen getroffen, einen Angriff auf einen Politiker oder eine Person des öffentlichen Lebens zu begehen. Zur Durchführung habe er sich eine Pistole verschafft, die er in Wien „zwischengelagert“ habe, sowie weitere Waffen, Munition und Sprengkörper, Teile davon aus Beständen der Bundeswehr. Zur Ausführung der Tat habe er sich mit „erheblichem organisatorischen Aufwand“ die „fiktive Identität“ eines syrischen Flüchtlings verschafft, der für den „Terrorakt“ hätte verantwortlich gemacht werden sollen. So habe A. das Vertrauen in die Asylpolitik erschüttern wollen.

15 Monate lang führte A. ein Doppelleben

Es ist ein irrwitziger Fall, dessen Verhandlung am Donnerstag in Frankfurt beginnt. Im April 2017 wurde A. in Wien festgenommen, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck auf einer Toilette holen wollte. Die Polizei prüfte daraufhin seine Identität. Zweierlei Personendaten lagen zu dem Festgenommenen vor. Ein Mal jene des Bundeswehrsoldaten, stationiert in Illkirch bei Straßburg in einer deutsch-französischen Einheit, mit Einzelkämpferausbildung und Vorzeigelaufbahn. Einen weiteren Treffer gab es bei einem syrischen Flüchtling namens David Benjamin, Sohn eines Obstbauern aus der Nähe von Aleppo und nun wohnhaft in einer Asylunterkunft in Bayern.

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Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise Ende 2015 war A. in seiner Heimatstadt Offenbach zur Polizei gegangen und hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. In Gießen stellte er einen Asylantrag, wurde später in eine bayerische Gemeinschaftsunterkunft verlegt. 15 Monate lang führte er ein Doppelleben. Zur Tarnung nutze er Makeup seiner Mutter, sprach gebrochenes Englisch, gab sich einen „runtergeratztes“ Aussehen, wie er in einem Video auf seinem Handy sagte – auch wenn das gar nicht notwendig gewesen sei.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg wurde er dann Ende 2016 angehört, um über seinen Asylantrag zu entscheiden. Ausgerechnet von einem Kollegen, einem Bundeswehrsoldaten, der ans Bamf abgeordnet worden war. Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit entschied dann über seinen Asylantrag und schenkte seiner Geschichte – christlicher Syrer mit französischer Abstammung – Glauben, auch wenn A. kaum ein Wort Arabisch sprach. Er erhielt subsidiären Schutz, so wie Hunderttausende Syrer seit 2015, zudem monatliche Zahlungen.

Sein Fall warf ein grelles Schlaglicht darauf, mit welcher Naivität deutsche Behörden damals Schutz gewährten. Genau aus diesem Grund will A. gehandelt haben. Kurz vor Prozessbeginn gab er dem Fernsehsender „RT“, der vom Kreml finanziert wird, ein Interview. „Mir liegt die Gerechtigkeit am Herzen“, sagte er da. Nachfragen wurden kaum gestellt, und wenn, dann solche, die seine Darstellung unterstützen. Als „altruistisch“ lobte die „Journalistin“, dass A. angeblich das Geld, das er als „Flüchtling“ vom deutschen Staat erhielt, nicht ausgab.

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