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#„Augsburger Blumenmaler“ muss ins Gefängnis

„Augsburger Blumenmaler“ muss ins Gefängnis

Weniger klangvoll als „Graffiti“, „Tag“ oder „Throw-up“ ist die Beschreibung der Anklage: Der angeklagte Dreiunddreißigjährige habe mit seinen 43 Taten „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“. Die „fremde Sache“ waren Häuserfassaden, das Gebäude eines Tennis-Clubs, Lärmschutzwände oder Stromkästen, die der Angeklagte 2019 mit Graffiti, seinem Signaturkürzel („Tag“) oder schnell gemalten Bildern („Throw-up“) versah.

Karin Truscheit

Den entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft Augsburg auf 10.895,76 Euro. Für diese Sachbeschädigungen hat das Amtsgericht Augsburg am Donnerstag den einschlägig vorbestraften Mann, der die Taten zugegeben hat, zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Der Mann, der als „Augsburger Blumenmaler“ über die Stadtgrenzen hinaus bekanntgeworden ist, hatte vor rund zehn Jahren Hunderte Blumen im Stadtgebiet an Wände und Gegenstände gezeichnet. Über einen Versandhandel im Internet kann man nach wie vor Sweatshirts oder Taschen bestellen, die mit der langstieligen schwarzen „Augsburgblume“ bedruckt sind. Eine Zeitlang war sogar im Gespräch, die Blume ins Stadtmarketing zu integrieren.

Der Mann wurde schon mehrmals wegen seiner Graffiti verurteilt. In Augsburg erhielt er Bewährungsstrafen, zuletzt kam eine Verurteilung durch das Amtsgericht Coburg hinzu. Im Sommer musste er daher in Augsburg für die Verbüßung seiner Strafe ins Gefängnis. Insgesamt beläuft sich nun seine Freiheitsstrafe auf rund drei Jahre.

Fremdes Eigentum zu bemalen sei für ihn „ein Zwang oder eine Sucht“, sagte er laut Deutscher Presse-Agentur. Demnach will er nach seiner Haft mit Hilfe eines Verhaltenstherapeuten sein Leben ändern und in Zukunft „der Spießbürgerlichkeit frönen“. Auf diese Weise hoffe er, dass seine Ehefrau auf ihn warte, damit sie beide eine Familie gründen könnten.

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