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#Fahrerflucht: Diese Änderung überrascht ganz Deutschland 

Fahrerflucht oder auch Unfallflucht genannt, ist in Deutschland eine Straftat. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat noch im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Jedoch spalten sich die Meinungen der Experten. 

Fahrerflucht: Diese Änderung überrascht ganz Deutschland 
Fahrerflucht: Diese Änderung überrascht ganz Deutschland Bildquelle: Usman Malik / Unsplash

Das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes ist strafbar, denn das zählt als Unfallflucht. Einem Bericht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zufolge war bereits jeder zweite Autofahrer in Deutschland mindestens einmal von Fahrerflucht betroffen. Kommt es zu einem Schaden, bleibt man mit einer Kfz-Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung auf ihm sitzen. Nur eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten. 

Fahrerflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Bereits 2023 hat Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP vorgeschlagen, die Fahrerflucht künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Michael Mertens, stellvertretende GdP-Bundesvorsitzender, sagte: „Selbst harmlose Parkrempler können wegen der komplexen Elektronik, die in modernen Fahrzeugen eingebaut sind, schnell zu mehreren tausend Euro Reparaturkosten führen.“ Auch Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, zufolge habe derjenige, der im Falle eines Unfalls flüchtet, etwas zu verbergen. 

Mit der neuen Einstufung der Fahrerflucht könne man auch an Personal bei der Polizei und Justiz einsparen, begründete Buschmann. Mertens stimmt dem Bundesjustizminister in diesem Punkt nicht zu. Er betonte: „Die Arbeit ist ja nicht weg, nur weil Unfallflucht nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Die Ermittlungstätigkeit wird lediglich auf die Ordnungsbehörden verlagert. Dabei sind diese genauso überlastet wie Polizei und Justiz“. 

Unfall: Damit es nicht zur Fahrerflucht kommt 

Neben dem Vorschlag bezüglich der Fahrerflucht stand zugleich die Wartepflicht am Unfallort offen zur Diskussion. Laut der Gewerkschaft der Polizei soll ein digitales Meldeportal die Wartepflicht ersetzen. Dort hat der Unfallverursacher die Möglichkeit, sich zu melden. Mertens zufolge bringt ein von der Polizei unabhängiges Meldeportal Vorteile mit sich.

Es „hätte den Vorteil, dass sich dort auch Unfallverursacher melden würden, die bislang nur deshalb Fahrerflucht begehen, weil sie fürchten, sonst wegen anderer Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss belangt zu werden.“ Vielleicht würden somit die Zahlen der Unfallfluchten sinken. Ein Meldeportal macht jedoch erst Sinn, wenn es gesetzlich geregelt ist. Trotzdem sei das wichtigste Ziel, „dass das Unfallopfer nicht auf dem Schaden sitzen bleibt“, so Mertens.

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