Ausländerbehörden können keine Aufenthaltstitel erstellen

Ausländerbehörden in Hessen sowie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg konnten in den vergangenen zwei Monaten aufgrund technischer Probleme keine unbefristeten Aufenthaltstitel ausstellen. Das hat eine Recherche der Zeitung „taz“ mit „Frag den Staat“ offengelegt.
Das Technikproblem entstand den Angaben zufolge durch Änderungen an einer Schnittstelle seitens des Bundesverwaltungsamtes. Konkret betraf es eine notwendige Sicherheitsabfrage beim Landeskriminalamt, die nicht ausgeführt werden konnte, wie eine Sprecherin des Innenministeriums nun mitteilte.
Bei jedem unbefristeten Aufenthaltstitel und bei befristeten Aufenthaltstiteln aus bestimmten Ländern müssen die Ausländerbehörden Abfragen über den Antragsteller an fünf verschiedene Sicherheitsbehörden richten, teilt der Leiter des Frankfurt Immigration Office, Norbert Euler, mit. Weil die Auskunft des Landeskriminalamts fehlte, konnte das Amt nur vorläufige Dokumente, sogenannte Fiktionsbescheinigungen, ausstellen.
Das bedeutet in der Regel für die Ausländerbehörden einen Mehraufwand an Beratung und Bearbeitung, für die Antragsteller zusätzliche Wartezeit und Erklärungsnot gegenüber Arbeitgebern. „Das Problem liegt in aufgeschobenen Erteilungen, nicht darin, dass potentiell falsche Entscheidungen ergehen“, erläuterte eine Sprecherin des hessischen Innenministeriums.
Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsamts bestätigte auf Anfrage, dass die Abfrageprobleme „als Folge notwendiger Modernisierungs- und Wartungsarbeiten zwischen dem von vier Landeskriminalämtern genutzten OSiP-System und der BVA-Schnittstelle“ aufgetreten seien.
In dieser Woche habe das Bundesverwaltungsamt den Ausländerbehörden eine überarbeitete Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Das Amt unterstütze die betroffenen Länder dabei, sich schnellstmöglich wieder anzuschließen. Bis Ende dieser Woche sollen Aufenthaltstitel wieder erteilt werden können, so die Sprecherin des Kölner Amtes.
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