#Bafin-Testkäufer stellen Mängel in der Anlageberatung fest
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ermittelt nun bei Banken und Sparkassen auch verdeckt. Im dritten Quartal 2022 hat sie ihre zweite Aktion mit Testkäufen bei Banken und Sparkassen gestartet und abermals Mängel in der Anlageberatung festgestellt. „Es gibt nach wie vor Verbesserungspotential“, sagte Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der Bafin.
Vor allem bei den Pflichtinformationen hapere es erheblich. Recht gut laufe es hingegen bei der Abfrage der kundenspezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen. „Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht“, fasst Bock zusammen. Es ist das zweite Mal gewesen, dass die Bafin ein „Mystery Shopping“ durchgeführt hat. Erstmals waren Testkäufe im Juni 2021 vorgenommen worden.
100 Testkäufe bei 16 Instituten
Doch diesen „Piloten“ hält die Aufsicht aufgrund der geringen Reichweite von 36 Testkäufen bei zwölf Instituten nicht mehr für repräsentativ. Der Nachfolger sei dagegen deutlich breiter ausgelegt worden. „Wir haben diesmal 16 Institute in ganz Deutschland getestet und insgesamt 100 Testkäufe durchführen lassen“, erklärte Bock.
Aus seiner Sicht hat das jüngste „Mystery Shopping“ ein gemischtes Bild ergeben. Es habe zwar auch gute Ergebnisse gegeben, wie zum Beispiel bei der seit August 2022 vorgeschriebenen Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen. In einigen Punkten seien die Institute in der Anlageberatung aber deutlich schlechter unterwegs als noch vor zwei Jahren.
Schlechter als in der ersten Testkauf-Aktion
In der jüngsten Testkauf-Aktion traten die verdeckten Bafin-Ermittler als neue Kunden auf – und das in zwei Altersgruppen, zum einen die der 35- bis 50-Jährigen und zum anderen die der über 60-Jährigen. In 40 Prozent der Anlageberatungen erhielten die Testkäufer keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei der Pilot-Aktion im Sommer 2021 wurde bei 22 Prozent der Testkäufe keine Geeignetheitserklärung ausgehändigt und bei 19 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation.
Allerdings räumt die Bafin ein, dass bei keinem der Anlageberatungsgespräche eine Order erteilt wurde. „Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, fügte Bock hinzu.
Als erfreulich werten die Aufseher die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen. Das sei in 87 Prozent der Testkäufe der Fall gewesen. Darüber hinaus haben die Testkäufer keine Anzeichen von Altersdiskriminierung feststellen können. In beiden Altersgruppen sei das Fehlerbild ähnlich gewesen. Die Bereitschaft der betroffenen Institute, ihre Prozesse kritisch zu hinterfragen und anzupassen, werten die Aufseher als positiv. Sie werden die Umsetzung überwachen und planen weitere „Mystery Shopping“-Aktionen.
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