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#Balkonkraftwerk-Förderung: Hier gibt es Geld vom Staat

„Balkonkraftwerk-Förderung: Hier gibt es Geld vom Staat“

Förderungen für Mini-PV-Anlagen können die Anschaffungskosten für Familien senken und so ermöglichen, dass mehr Deutsche sich ein Balkonkraftwerk leisten können. Nach Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein zweites Bundesland ein Förderprogramm für die beliebten Stromerzeuger eingerichtet.

Balkonkraftwerk-Förderung - Hier gibt es Geld vom Staat
Balkonkraftwerk-Förderung – Hier gibt es Geld vom StaatBildquelle: Foto von Caspar Rae auf Unsplash

Mini-PV-Anlagen haben seit Beginn der Energiekrise an Beliebtheit gewonnen, da sie ermöglichen schnell und unkompliziert Strom zu erzeugen. Bereits vor einiger Zeit hat Mecklenburg-Vorpommern den ersten Schritt gewagt und ein großzügiges Förderprogramm für Balkonkraftwerke zugunsten seiner Bewohner gestartet. Inzwischen schließt sich ein zweites Bundesland der Balkonkraftwerk-Förderung an.

Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: So viel Zuschuss ist möglich

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Regierung mit einem 10-Millionen-Euro-Förderprogramm eine umfangreiche Unterstützung für seine Bürger bereitgestellt. Bis zu 500 Euro Förderung sind als Festbetrag pro steckerfertige PV-Anlage möglich. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die Mieterin Wohngebäuden sind, sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, sofern sie einen Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besitzen. Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Verbände, Genossenschaften und andere Gesellschaften sind von dem Förderprogramm ausgeschlossen. Alle Anlagen, die nach dem 7. November 2022 bestellt wurden, sind in Mecklenburg-Vorpommern förderfähig. Es ist sogar möglich, die Anlage bereits vor der Stellung des Antrages zu bestellen. Dabei empfiehlt es sich dennoch den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet, solange Fördermittel verfügbar sind.

Mecklenburg-Vorpommern Balkonkraftwerk-Förderung - 500 Euro pro Antrag
Mecklenburg-Vorpommern Balkonkraftwerk-Förderung – 500 Euro pro Antrag

Ist die Fördersumme von 10 Millionen Euro also aufgebracht, werden danach eingehende Anträge keinerlei Förderung mehr erhalten. Angesichts des Festbetrags von 500 Euro, der für die Anschaffung sowie Installation einer steckerfertigen PV-Anlage gewährt wird, genügen die Fördermittel für rund 20.000 Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern. Um eine Übersicht darüber zu ermöglichen, wie viele Fördermittel noch zur Verfügung stehen, stellt Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesförderinstitutes regelmäßig aktualisierte Daten zur Verfügung. Laut Stand vom 12. Januar 2023 sind noch rund 11.661 Anlagen für Mieter sowie rund 3.455 Anlagen für Eigentümer förderfähig. Die Antragsformulare kannst du auf dieser Webseite des Landesförderinstitutes finden. Alle Mini-PV-Anlagen sind förderfähig, sofern es sich um steckerfertige Anlagen handelt, die die VDE-Normen erfüllen und eine Wechselrichterleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Die Anlagen müssen sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch im offiziellen Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Förderung für Mini-PV-Anlagen: Schleswig-Holsteins Unterstützungsprogramm

So wie das Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern startete Schleswig-Holstein eine Balkonkraftwerk-Förderung, die seit dem 16. Januar 2023 gilt. Künftig können Bewohner einen Förderantrag für den Kauf einer Mini-PV-Anlage stellen. Balkonkraftwerke, die bereits vor diesem Zeitraum gekauft worden, können rückwirkend leider nicht von dem neuen Förderprogramm investieren. Insgesamt kannst du dir bis zu 200 Euro Förderung für dein Balkonkraftwerk sichern. Dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss sich um eine sogenannte steckerfertige Mini-PV-Anlage handeln, die die VDE-Normen erfüllt. Um sicherzugehen, dass deine Mini-PV-Anlage darunter fällt, achte auf den angegebenen NA-Schutz sowie das CE-Zeichen an dem angebotenen Balkonkraftwerk. Das Konformitätszeichen CE erfordert die Prüfung und Zertifizierung nach IEC 61215, IEC 61646 sowie IEC 61730. PV-Module, die diese Voraussetzung einhalten, erfüllen die Europäische Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG. Der NA-Schutz stellt sicher, dass sich die PV-Anlage bei Wartungen oder Netzstörungen ausschaltet, sodass keinerlei Gefahr durch dein Balkonkraftwerk ausgeht.

Schleswig-Holstein fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 200 Euro pro Antrag
Schleswig-Holstein fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 200 Euro pro Antrag

Tatsächlich trifft dies auf die meisten Komplett-Sets zu, die du kaufen kannst. Ist dieser Schutz jedoch nicht vorhanden, musst du ihn nachrüsten lassen, um die Anlage in Betrieb nehmen zu dürfen. Weitere Bedingungen sind ohnehin Teil der Standardprozedur, um eine PV-Anlage in Betrieb zu nehmen. So müsst ihr die Anlage beim Netzbetreiber anmelden sowie ins Marktstammdatenregister aufnehmen lassen. Neben den formellen Kriterien spielt die Leistung der Mini-PV-Anlage eine Rolle. So sind mindestens 250 Watt und maximal 600 Watt Leistung möglich, was der Obergrenze zur Anmeldung eines Balkonkraftwerkes entspricht. Dabei ist jedoch nicht die Leistung der einzelnen Module entscheidend, sondern die Ausgangsleistung eures Wechselrichters. Es ist daher auch möglich, Anlagen mit über 600 Watt Modulleistung für das Förderprogramm anzumelden, solange der Wechselrichter nur 600 Watt Ausgabe zulässt.

Volle Fördersumme erst ab 400-Euro-Balkonkraftwerk

Ebenso solltest du dir bewusst sein, dass man dir nicht für jede Anlage die volle Fördersumme bereitstellt. Das Bundesland fördert bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten deines Balkonkraftwerkes mit einer Maximalsumme von 200 Euro. Kaufst du also eine Anlage, die weniger als 400 Euro kostet, erhältst du nur die Hälfte deines Kaufpreises zurück. Bei Balkonkraftwerken, die dich mehr als 400 Euro kosten, erstattet dir das Bundesland den Maximalbetrag von 200 Euro. Dennoch kann sich die Fördersumme lohnen – insbesondere angesichts des kürzlichen Preissturzes für Mini-PV-Anlagen. Dank der fallenden Preise sowie der Balkonkraftwerk-Förderung sind Mini-PV-Anlagen erschwinglicher denn je in Schleswig-Holstein. Eine Antragsstellung ist über das Serviceportal des Bundeslandes möglich. Das Balkonkraftwerk musst du dabei nach dem 16. Januar 2023 kaufen, bevor du den Antrag mit Rechnung dort stellen kannst.

Bildquellen

  • Mecklenburg-Vorpommern Balkonkraftwerk-Förderung – 500 Euro pro Antrag: Foto von Nuno Marques auf Unsplash
  • Schleswig-Holstein fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 200 Euro pro Antrag: Foto von Vivint Solar auf Unsplash
  • Strom auf Balkon erzeugen – auf diese Optionen können Städter setzen: Photo by Gabriel on Unsplash
  • Balkonkraftwerk-Förderung – Hier gibt es Geld vom Staat: Foto von Caspar Rae auf Unsplash

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