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#Bremen verbietet das Fax in Behörden – das ist der irre Grund

Bremen verbietet das Fax in Behörden – das ist der irre Grund

Das Faxgerät steht als Sinnbild der Digitalisierung in Deutschland – statt etwas per Mail zu verschicken, wird es ausgedruckt und gefaxt. In Bremen wird das Telefax in Behörden nun in vielen Fällen verboten. Der Grund dafür ist aber erstaunlich.

Ein Telefax-Gerät in Nahaufahme
Telefax – bis heute eine häufig genutzte Übertragungsform von DokumentenBildquelle: Pixabay

Denn zu Wort gemeldet hat sich nicht etwa ein IT-Unternehmen, dass die Amtsstuben digitalisiert oder ein Minister, der auf die Tube drücken will – sondern die Datenschützer. Das Problem: Ein Fax ist in ihren Augen nicht zu vereinbaren mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere, wenn auf dem Fax personenbezogene Daten stehen, kann das nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz ein Problem sein.

Das Fax hat sich gewandelt

In einer Stellungnahme heißt es, dass sich die Situation bei einer Faxübertragung in den vergangenen Jahren grundlegend geändert habe. Das betreffe vor allem den Transportweg des Faxes, also die Leitung, aber auch die Endgeräte. Früher habe es sich bei einer Telefax-Übertragung um eine sichere Ende-zu-Ende-Telefonleitung gehandelt. Doch die Umstellung der Telefonnetze auf das IP-Protokoll hätten dazu geführt, dass Faxe jetzt auch als Datenpakete transportiert werden. In der Folge gebe es für die Übertragung keine sichere Ende-zu-Ende-Leitung mehr.

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Faxgeräte, die keine sind

„Zudem kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass an der Gegenstelle der Faxübertragung auch ein reales Fax-Gerät existiert“, so die Landesbeauftragte für Datenschutz in Bremen. „Meist werden Systeme genutzt, die ankommende Faxe automatisiert in eine E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weiterleiten.“ Damit habe das Fax hinsichtlich der Vertraulichkeit das gleiche Sicherheitsniveau wie eine unverschlüsselte E-Mail. Hier bemüht die Datenschützerin den gern genommenen Vergleich zum Versand einer Postkarte.

Am Ende ihrer als Orientierungs- und Handlungshilfe bezeichneten Äußerung wird sie deutlich. „Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ In den Amtsstuben in Bremen – und vermutlich auch anderswo – wird man sich nun also nach Alternativen umsehen müssen. Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails und auch die klassische Post sind hier offenbar die von den Datenschützern bevorzugten Methoden.

Bildquellen

  • Telefax – bis heute eine häufig genutzte Übertragungsform von Dokumenten: Pixabay

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