Nachrichten

#Kommunen im Südwesten brauchen mehr Geld für Flüchtlinge

„Kommunen im Südwesten brauchen mehr Geld für Flüchtlinge“

Die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland stellt die Kommunen vor ähnlich große Herausforderungen wie vor sieben Jahren, als Kriegsflüchtlinge in großer Zahl aus Syrien nach Deutschland kamen. In Baden-Württemberg regis­trierte das Migrationsministerium zum Beispiel 108.000 ukrainische Flüchtlinge. Das sind, gemessen am kurzen Zeitraum der Einreise, sogar mehr als im Herbst 2015. Die Aufnahme verläuft geräuschloser, weil die meisten privat untergekommen sind. Zudem handelt es sich größtenteils um Frauen und Kinder, und die kulturelle Kluft ist nicht so groß. Auch die Bereitschaft der Bürger, Ukrainern Wohnungen zu vermieten, ist größer.

Dennoch müssen die Kommunen auch jetzt erhebliche Mehrkosten schultern: Der baden-württembergische Landkreistag hat für 35 Land- und neun Stadtkreise einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 720 Millionen Euro pro Jahr berechnet. Dadurch, dass die ukrainischen Flüchtlinge nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, sondern vom 1. Juni an rechtlich wie Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger behandelt werden, entsteht für die Landkreise allein bei den Unterkunftskosten ein Delta von 161 Millionen Euro. Die Kosten der Unterbringung – sie sind im Sozialgesetzbuch II geregelt – übernimmt der Bund nur zu etwa 70 Prozent. Das heißt, die Landkreise müssen fast 30 Prozent der Unterkunftskosten selbst aufbringen.

In Baden-Württemberg waren die Kommunen bislang häufig in der komfortablen Lage, die Flüchtlingskosten „spitz“ und nicht über Pauschalen mit dem Land abrechnen zu können. Der Wechsel der Rechtskreise vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch stellt das infrage. Der Präsident des baden-württembergischen Landkreistages, Joachim Walter (CDU), fordert von der grün-schwarzen Regierung auch in dieser Krise eine vollständige Kostenübernahme. „Es sind nicht nur die Unterkunftskosten, die wir mitfinanzieren müssen. Es sind auch die Eingliederungshilfen, die Hilfen zur Pflege und die Jugendhilfekosten, die wir anteilig bezahlen müssen“, sagt Walter.

Folgekosten für Integration

Im Südwesten liegen die Bruttokosten für die jetzige Flüchtlingsaufnahme für Land, Bund und Kommunen bei 1,5 Milliarden Euro. Mit 720 Millionen Euro seien die Kommunen zu hoch belastet. „Wir müssen das Thema schnell klären. Wir zahlen jetzt schon“, sagt Walter der F.A.Z. Das baden-württembergische Finanzministerium will sich zu den Forderungen der Kommunen derzeit nicht äußern, in der nächsten Woche verhandelt das Land über den kommunalen Finanzausgleich.

Hinzu kommt: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 hatte der Bund für die Dauer des Asylverfahrens pro Monat und pro Flüchtling 670 Euro bezahlt. Diese Pauschale gibt es nun nicht, stattdessen unterstützt der Bund die Länder zusätzlich mit zwei Milliarden Euro zusätzlich in diesem Jahr – für den Südwesten sind das 260 Millionen Euro. Über die Verteilung dieses Geldes ist noch nicht entschieden worden. Geklärt werden muss aus Sicht der Kommunen zudem, wie die Folgekosten der Flüchtlingsaufnahme finanziert werden sollen. Der Ausbau von Kitas und Schulen und die soziale Integration werden über Jahre viel Geld kosten. Walter hält eine „Kopfpauschale“ für notwendig. Die acht Millionen Euro Soforthilfe zur Integration reichten aus Sicht der Kommunen nicht.

Helmut Dedy, der in Personalunion Geschäftsführer des Deutschen Städtetags und des Städtetags in Nordrhein-Westfalen ist, hat für die Nöte der Kommunen in Baden-Württemberg Verständnis, weil sich ihre finanzielle Situation verschlechtern werde. „In Nordrhein-Westfalen haben wir eine andere Situation – da ist der Kostenausgleich durch das Land für die Kommunen schwächer, wenn Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dass der Bund jetzt für Menschen aus der Ukraine in höherem Umfang Kosten übernimmt, ist für die Städte in Nordrhein-Westfalen eine gute Lösung.“

Auch fänden es die Städte zwischen Rhein und Weser gut, dass das Land die Bundesmittel für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine komplett an die Kommunen weiterleite. Allein für das laufende Jahr handelt es sich um rund 430 Millionen Euro. Darin enthalten sind neben den Kosten der Unterkunft auch eine Überbrückungspauschale für die Lebenshaltungskosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheit und Pflege. Im Gespräch mit der F.A.Z. gibt Dedy zu bedenken, dass sich derzeit noch nicht absehen lasse, ob diese Gelder ausreichten. „Wenn Lücken bleiben, müssen Bund und Land nachschießen“, sagt er. „Wir setzen auf die Zusage des Landes, sich mit eigenen Mitteln zu beteiligen, wenn die Bundespauschalen nicht ausreichen.“

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!