#Corona-Regeln Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Maskenpflicht & Schule
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„Corona-Regeln Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Maskenpflicht & Schule“
Ab Oktober gibt es in ganz Deutschland neue Corona-Regeln. In Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich zum vorgeschriebenen Basisschutz eine weitere Maßnahme. Eine Übersicht.
Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Sie sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten „Winterreifen“ und „Schneeketten“. Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise gelten die Regeln bundesweit, über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.
Zusätzlich du den Basisschutzmaßnahmen die von der Bundesregierung vorgeschrieben wurden, bleibt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen. Das sieht laut Die Rheinpfalz eine neue Corona-Verordnung vor, die am 1. Oktober in Kraft tritt. Hier finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, die ab Oktober in Rheinland-Pfalz gelten.
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Video: AFP
Corona-Regeln Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Maskenpflicht
Ab dem 1. Oktober gilt bundesweit an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Dabei haben die Länder keinen Handlungsspielraum. Konkret gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:
- Fernverkehr: Kinder ab 6 Jahren und das Personal muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab 14 Jahren gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
- Arztpraxen: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.
Corona-Regeln Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Schule und Kita
Zusätzlich zu der bundesweit festgelegten Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen ab Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. In Rheinland-Pfalz bleibt die Maskenpflicht zusätzlich im ÖPNV bestehen. Fahrgäste müssen eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Folgende weitere Regeln wären möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Restaurants
Sollte die Regierung in Rheinland-Pfalz eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
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- Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab Oktober 2022: Quarantäne
Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss sich für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Voraussetzung für das Beenden der Isolation ist, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweist. Ein Freitesten ist nicht mehr verpflichtend. Spätestens nach zehn Tagen endet die Quarantäne automatisch.
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