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#Darf Ubisoft überhaupt Accounts löschen? Wir haben den Anwalt gefragt

Wer sich länger nicht bei Ubisoft einloggt, kann seinen Account verlieren. Wir haben einen Anwalt gefragt, ob so eine Konto-Löschung rechtens ist und welche Möglichkeiten ihr habt, euch dagegen zu wehren.

Was sagt der Anwalt eigentlich zu den Account-Löschungen bei Ubisoft? Hier erfahrt ihrs.
Was sagt der Anwalt eigentlich zu den Account-Löschungen bei Ubisoft? Hier erfahrt ihr’s.

Seit am Wochenende im Netz Gerüchte die Runde machten, dass Ubisoft inaktive Nutzerkonten löscht, habt ihr über kaum ein Thema so heftig diskutiert wie dieses. Viele Leserinnen und Leser haben sich zurecht gefragt, ob solche Konto-Löschungen rechtlich überhaupt zulässig sind und welche Kriterien dafür gelten.

Neben einer Anfrage bei Ubisoft, die der Publisher mittlerweile ausführlich beantwortet hat, haben wir deswegen für euch beim Anwalt nachgefragt. Wir wollten wissen: Darf Ubisoft einfach so Nutzerkonten löschen? Und welche Möglichkeiten hat ein User, sollte er tatsächlich davon betroffen sein?

Unser Experte:

Efthimios Lasaridis hat an der Universität Mainz Rechtswissenschaften studiert und ist aktuell Rechtsreferendar beim Hessischen Rundfunk. Er hat sich auf IT- und Datenschutzrecht spezialisiert, aber auch Erfahrung im Medienrecht. Lasaridis freut sich über jede Möglichkeit, die Themen Gaming und Jura zu verbinden.

Was sagen die Nutzungsbedingungen?

Grundsätzlich, so Lasaridis, bestehe zwischen den Nutzer – also euch – und Ubisoft ein Vertrag, dem ihr mit der Nutzung der Ubisoft-Dienste zugestimmt habt. In dieser Nutzungsvereinbarung findet sich auch eine Klausel zum Umgang mit inaktiven Konten. Dort schreibt Ubisoft:

Wir können Ihr Nutzerkonto und Ihre Möglichkeit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste […] jederzeit automatisch und nach unserem alleinigen Ermessen aussetzen oder schließen, wenn wir: […]

Mit vorheriger Benachrichtigung, wenn Ihr Nutzerkonto für mehr als sechs Monate inaktiv war.

Das ist zwar aus Gamer-Sicht ein relativ kurzer Zeitraum. Doch was vereinbart und durch den Nutzer akzeptiert wurde, gilt zunächst einmal. Laut Anwalt ist die Vorgehensweise rechtlich also in Ordnung.

Der Verlust von Spielen

Ob euch mit dem Account auch eure gekauften Spiele abgenommen werden könnten, hängt laut Anwalt Lasaridis davon ab, ob Ubisoft den Kauf eines Spiels als »Kauf der Software« oder als »Kauf der Nutzungsrechte an einer Software« betrachtet.

Denn Nutzungsrechte oder eine Lizenz können theoretisch auch wieder entzogen werden – etwa wenn ein Konto gelöscht wird. Zudem wird über den Verkauf von Nutzungsrechten und der Bindung der Spiele an einen Account der Weiterverkauf der Software unmöglich gemacht.

Bei der Konkurrenzplattform Steam heißt es hierzu beispielsweise ganz klar: »Die Ihnen eingeräumte Lizenz begründet keinerlei Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen.«

In den Ubisoft-Nutzungsbedingungen wird hingegen nur von Kauf »gesprochen«. Das Wort allein gibt jedoch keinen Hinweis darauf, ob die Software an sich oder nur ein Nutzungsrecht verkauft wird. Allerdings wird Ubisoft im Streitfall sicher auf den Verkauf von Nutzungsrechten plädieren – ebenso wie Steam.

Wird der Nutzungsvertrag durch Ubisoft gekündigt bzw. der Account gelöscht, erlöschen auch die Nutzungsrechte an den Spielen. Ein Zugriff auf Spiele muss dann nicht mehr gewährleistet werden.

Mehr Gamestar-Rechtsberatung:

Keine Panik

Aber keine Angst: Ubisoft löscht inaktive Konten tatsächlich erst nach vier Jahren. Und auch dann nur wenn keine Spiele auf dem Konto enthalten sind, die gegen Echtgeld gekauft wurden. Das hat uns Ubisoft auf unsere Anfrage hin schriftlich zugesichert. Die Antwort des Publishers lest ihr hier.

Aber was, wenn doch?

Wir wollten natürlich wissen, was Nutzer tun können, die trotzdem von einer Account-Löschung seitens Ubisoft betroffen sind. Hier sagt der Anwalt:

Aus juristischer Perspektive haben zumindest diejenigen eine gute Chance, die keine vorherige Benachrichtigung über die Löschung erhalten haben. Das stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar, der Account müsste in diesem Fall wiederhergestellt werden.

Für alle anderen gilt: Rein rechtlich sehen die Chancen schlecht aus. Ob der Zeitraum von sechs Monaten zu kurz bemessen ist, müsste vor Gericht geklärt werden. Aber hierzu müsste sich erstmal ein geduldiger Kläger finden.

Die beste Möglichkeit bleibt, freundlich und bestimmt den Kundenservice anzuschreiben und um ein kulantes Entgegenkommen bitten. Einen Versuch ist das immer wert.

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